Bürgerinformationssystem
3.1
Anfrage
der SPD-Fraktion Wann wurde vom Magistrat
welcher Maßnahmenkatalog zur Integration von 1.
Sprachförderung a) im
Vorschulalter, b) in
der Schule c)
für Erwachsene 2.
Stützunterricht in der Schule 3. Information
über das politische System der Bundesrepublik Deutschland 4. Information
über das hessische Schulsystem 5. Information
über das deutsche Rechtssystem und das neue Staatsangehörigkeitsrecht Bürgermeister Maurer beantwortet die
Anfrage wie folgt: Zunächst einmal halte ich fest, dass der Magistrat mit Nachdruck das Ziel
der Integration der von in Rödermark lebenden Menschen unterschiedlicher
Nationalität mit großer Bedeutung versieht und auch mit großem Nachdruck
weiterhin dieses Ziel der Integration verfolgt. Wir hatten im letzten Jahr eine
Veranstaltungsserie, die im wesentlichen vom Land Hessen finanziert worden ist,
mit DM 15.000. Die Stadt hat selbst auch DM 2.000 beigetragen. Wir haben die
Ergebnisse vorliegen gehabt und haben darüber auch gesprochen und sie
ausgewertet. Wir sind mit den Initiatoren zu folgendem Ergebnis gekommen: Da
wir selbst ja nicht das Know-how besitzen, um gerade auch was Sprach-förderung
angeht, die entsprechenden Kurse und Angebote zu machen, haben wir die
Volkshochschule gebeten, diese Aufgabe für uns zu übernehmen. Es haben dann
Kontakte stattgefunden zwischen der Volkshochschule und den Initiatoren mit dem
Ergebnis, dass eine Veranstaltung stattgefunden hat, bei der unter anderem auch
die Sprachfähigkeit erfragt worden ist durch einen Test. Daraufhin hat dann die
Volkshochschule eine Initiative, ein Curriculum entwickelt, dass allerdings
sehr kostenintensiv war. Wir haben noch
einmal versucht im Gespräch, die wichtigen Dinge klarzulegen und festzuklopfen
und sind schließlich zu dem Ergebnis gekommen, dass kurzfristig jetzt über die
Volkshochschule zwei Sprachkurse angeboten werden sollen. Diese Sprachkurse
richten sich zunächst einmal an die türkischen Ausländer, die also kaum
Sprachfähigkeit deutscher Sprache haben. Das ist der eine Kurs und der zweite
Kurs aufbauend gegebenenfalls darauf für Fortgeschrittene, ebenfalls ein Kurs,
der von der Volkshochschule angeboten wird. Diese Kurse kosten über den Daumen
€ 90,--. Wir wollen einen Anreiz dahingehend setzen, dass wir sagen: Jeder, der
einen solchen Kurs besucht hat, und erfolgreich abgeschlossen hat, der wird am
Ende dieses Kurses, die Hälfte der Beiträge, die er zu zahlen hatte von der
Stadt Rödermark erstattet bekommen. Wir wollen damit einen Anreiz schaffen
dafür, dass kontinuierlich die Fortbildung weitergeführt wird. Und wir streben an,
noch zusätzlich weitere Kurse in diesem Sinne anzubieten. Ich habe das auch dem
Ausländerbeirat vorgetragen und bin dort auf Zustimmung gestoßen. Die Stadt
Rödermark will also in Zukunft alles tun, um die Sprachkompetenz zu verbessern
und das wohl allerdings dann ganz gezielt. Es sollen Kurse angeboten werden mit
Erfolgskontrolle und die dann jeweils aufeinander auch aufbauen können. Jeder,
der einen solchen Kurs besucht hat, soll am Schluss auch eine Bestätigung in
der Hand haben, dass er Fortschritte gemacht hat und dafür haben wir Geld. Das
ist eine wichtige Feststellung, denke ich. Zum Zweiten, wir wollen im Bereich
Schule, Kindergarten, Kinderhort, wollen wir eine Initiative starten, die unter
anderem auch sehr stark theaterpädagogische Aspekte hat. Wir wollen also mit
den Kindergärten und der Schule gemeinsam mit unserer Kulturabteilung ein
Projekt entwickeln, in dem vornehmlich auch türkische Kinder eingebunden sind,
die auch selbstgestalterisch hier mitwirken. Wir denken insgesamt, dass wir mit
dieser Vorgehensweise sehr gezielt, der Zielgruppe gerecht werden und das wir
vor Allem auch dem wichtigen Anliegen, Sprachkurse anzubieten und die
Sprachkompetenz zu verstärken weitgehend entgegenkommen. Bürgermeister Maurer beantwortet zwei
Zusatzfragen der Stadtverordneten Rüger und des Stadtverordneten Karademir. Der Stadtverordnete Oberfranz regt an, das
in der Anfrage behandelte Thema “Integration ausländischer EinwohnerInnen” in
einer der nächsten Fachausschusssitzungen als Tagesordnungspunkt zu behandeln. 3.2
Anfrage der
SPD-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Text der
Anfrage wie folgt: Im Dezember 2000 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der
SPD, Haushaltsmittel zur gezielten Bewerbung der Biotonne zu verwenden. Hintergrund war eine mangelhafte Bewerbung dieser Getrenntsammlung mit der
Folge, dass bis Ende 2000 nur 300 Haushalte in ganz Rödermark sich an der Erprobung der Biotonne beteiligen. Die
SPD-Fraktion fragte in diesem Zusammenhang bereits im Juli 2001 nach und sieht
Anlass, dies erneut zu
tun.
1. Wie hoch ist derzeit die Anschlussquote und die Zahl der Teilnehmer an der Erprobung der Biotonne? 2. Welche Werbemaßnahmen wurden zu welchen Kosten speziell für die Biotonne durchgeführt? 3. Welche (weiteren) Werbemaßnahmen sind wann geplant? 4. Mit welchen weiteren Maßnahmen will der Magistrat zur Teilnahme an der Getrenntsammlung organischer Abfälle motivieren? 5. Welche Maßnahmen, die sich aus der Befragung der Teilnehmer im vorletzten Jahr ergeben haben, hat der Magistrat wann umgesetzt? Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1: Die Anschlussquote liegt bei 3,32 % mit 400 Teilnehmern von
ca. 12.000 Haushaltungen. Zu 2: Im November 2001 wurde ein Aktionstag zum Thema Biotonne am
städtischen Betriebshof in Zusammenhang mit dem Gemarkungsrundgang und der
Vorstellung des Entsorgungs- und Dienstleistungsbetriebes durchgeführt. Durch diese Werbemaßnahmen sind von Mitte November bis
jetzt rund 100 Biotonnenbestellungen eingegangen Dieser Aktionstag war mit Kosten von rd. 2.300 € verbunden. Zu 3 und 4: Im Entsorgungsfahrplan wird ausführlich auf das System der
Getrenntsammlung des Bioabfalls hingewiesen. In den örtlichen
Bekanntmachungsorganen werden je nach Jahreszeit Informationen und Tipps zur
Handhabung und Befüllung der Biotonne veröffentlicht. Als Anreiz wird jedem Bürger, der eine Biotonne bestellt,
kostenlos ein Vorsortiergefäß plus einem Eimer “Pepfresh” (zur Verhinderung von
Gerüchen in der Biotonne) zur Verfügung gestellt. Zu 5: Anfang Oktober 2000 wurden die Nutzer der Biotonne gebeten,
ihre Erfahrungen mitzuteilen. Erfreulicherweise wurden von 287 verschickten Fragebögen
bis Ende Oktober 228 Stück zurückgesandt mit überwiegend sehr positiven
Bemerkungen. Lediglich ein Bürger hat sich für die Abschaffung der Biotonne
ausgesprochen, alle anderen möchten die Biotonne auch weiterhin nutzen. Es gab einige Bedenken bei der Handhabung der Biotonne in
den heißen Sommermonaten. Dies konnte durch ausführliche Information bei der
Befüllung und wegen der nicht all zu langen anhaltenden Hitzeperioden
weitgehendst behoben werden. Der Entsorgungs- und Dienstleistungsbetrieb behält sich
jedoch vor, bei längeren Hitzeperioden die Abfuhren der Biotonnen kurzfristig
wöchentlich durchführen zulassen. Bürgermeister Maurer beantwortet die Zusatzfrage des
Stadtverordneten Oberfranz. 3.3
Anfrage der
SPD-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage Punkt
für Punkt. Gut eineinhalb Jahre nach unserer ersten Anfrage in der
Stadtverordnetenversammlung Ende 2000 ist es still geworden um das Areal in der
Odenwaldstraße. Die SPD-Fraktion hat aus derlei Stille bislang nie den Schluss
ziehen dürfen, dass auch die Probleme endgültig zur Ruhe gekommen wären. Wir
fragen deshalb: 1. Welche
wassergefährdenden Stoffe und Abfälle lagern unter welchen Umständen in welchen Mengen immer noch
auf dem Firmengelände?
Bürgermeister Maurer beantwortet Frage 1: Das
sind ja alles auch Fragen, die schon einmal gestellt worden sind. Ich
weise einmal auf folgendes hin: Der
Regierungspräsident hat zwar jetzt die Frage beantwortet, aber darum gebeten,
keine Einzelfragen mehr einzusenden, die schon einmal gestellt worden sind. Er
bietet von sich aus an, dass er am Ende des Verfahrens, also wahrscheinlich
Ende des Jahres, sobald der Untersuchungsplan für den Altlastenstandort
vorliegt, bietet er an eine Informationsveranstaltung über die einzelnen
Maßnahmen, die dann veranlasst werden, so dass dann damit das Problem denke ich
gut erfasst ist. Aber ich will jetzt die Einzelfrage 1 beantworten. Das RPU
teilt mit Schreiben mit, dass die umweltgefährdenden Flüssigkeiten und
Feststoffe, als Abfall klassifiziert und im Rahmen der Entsorgungsmaßnahmen des
RP von dem Grundstück entfernt wurden. Bezüglich der auf dem Gelände
befindlichen Restmengen ist laut Aussage des RP, aufgrund der geringen Mengen
und dem guten Zustand der Behältnisse davon auszugehen, dass keine Gefahr für
den Boden und das Grundwasser, sowie der kommunalen Abwasseranlage ausgehen. 3. Welche
Schäden wurden von diesen Stoffen und Abfällen für Boden und Grundwasser bzw. Unterströme und das
städtische Abwassersystem (Kanäle, ARA) in diesem Bereich verursacht? 4. Wurde das
Firmengelände, die Firmenanlagen und Baulichkeiten auf verbleibende Gefahrenquellen
untersucht, von wem und mit welchem Ergebnis? 5.
Wurden
die in diesem Bereich befindlichen Brunnen/Tiefbrunnen auch weiterhin beprobt
und mit welchem Ergebnis? Frage 3 bis 5: Ja, wieder aus dem Schreiben des RPU Hanau: Im Auftrag
einer Bank ist das gesamte Gelände orientierend untersucht worden. Der Bericht,
der daraus hervorgeht, kann bei Interesse beim RP eingesehen werden. Wenn Sie
das wünschen, werden wir Sie dabei unterstützen. Dabei wurde der bekannte
CKW-Schaden im Grundwasser im Wesentlichen bestätigt. Zum Teil wurden
Schwermetalle im Grundwasser in erhöhten Konzentrationen festgestellt, die
verglichen mit dem CKW-Schaden von untergeordneter Bedeutung sind. Im Boden
wurde ein Mineralölschaden sowie Bereiche mit erhöhten Zyanid- und
Schwermetallgehalten festgestellt, die noch näher untersucht werden müssen. Die
kommunale Abwasseranlage ist, nach Mitteilung des Eigenbetriebs nicht
geschädigt worden. Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung von Chemikalien und
Abfällen auf dem Betriebsgelände der Firma Hitzel und Beck sind uns solche
Dinge nicht bekannt. Des Weiteren können Betriebsprobleme der Kläranlage
Ober-Roden durch unsachgemäße Handhabung nicht nachgewiesen werden. 6. In welcher
Höhe sind Kosten für Maßnahmen zur Sicherung des Geländes, zum
Abtransport und zur Beseitigung der dort einmal vorhandenen Schadstoffe/ Gefahrgüter
angefallen bzw. werden noch anfallen, und welcher Anteil davon ist aus öffentlichen Mitteln
zu bestreiten gewesen oder noch
zu
bestreiten? Wieder ein Zitat aus dem Brief: Die Kosten für die
Ersatzvornahme zur Entsorgung der Firma betragen ca. 850.000 €. Zur Sicherung
des Betriebsgeländes sind dem Land weitere Kosten in Höhe von ca. 150.000 €
entstanden. 7. Welchen
Kosten aus Sicherung, Kontrolle, Entsorgung und aus evtl. Rechtsstreitigkeiten inkl.
Eintreibung von Forderungen sind der Stadt entstanden und in
welchem Maße von wem beglichen? Zweimal wurde die Feuerwehr geholt, der erste Einsatz am
19.05.2000 erfolgte auf Anforderung des RP Hanau, in dessen Rahmen die
Sicherstellung bzw. Entsorgung unterschiedlicher Gefahrgüter erfolgte. Die
Leistungen der Feuerwehr in Höhe von 8.417 € wurden dem RPU Hanau in Rechnung
gestellt. Der zweite Einsatz geschah am 18.11.2000 aufgrund eines undichten Chemikalientanks.
Der Tank wurde abgedichtet und das ausgelaufene Gefahrgut mit Bindemittel
aufgenommen und entsorgt. Die Leistungen
der Feuerwehr wurden mit Gebührenbescheid vom 13.12.2000 in Höhe von 1.393 €
der Firma in Rechnung gestellt. Über weitere ostenpflichtige Leistungen der
Stadt, sowie durch Gefahrstoffe verursachte Schäden an städtischem Eigentum
liegen dem Eigenbetrieb Entsorgung keine Informationen vor. 8. Welche Kosten
sind zu erwarten für eine Sanierung des Geländes, und wer wird diese Kosten zu tragen haben? Schreiben des RPU: Die Kosten konnten bislang noch nicht
endgültig geschätzt werden. Mangels eines solventen Sanierungspflichtigen wurde
der Fall an die hessische Altlastensanierungsgesellschaft abgegeben. Noch in
diesem Jahr werden voraussichtlich detaillierte Boden- und
Grundwasseruntersuchungen, gegebenenfalls weitere Sicherungsmaßnahmen mit
Landesmitteln durchgeführt. Die Heranziehung von Handlungs- und Zustandstörern
wird begleitend geprüft. 9. Welche
juristisch Verantwortlichen wurden für die der öffentlichen Hand entstandenen Kosten in Regress
genommen bzw.: welche diesbezüglichen Forderungen und an wen sind noch offen?
Wieder dieses Schrieben: Der RP sagt, die entsprechenden
Kosten für die Entsorgung von Abfällen und für Maßnahmen der Sicherung des
Geländes jeweils gegenüber dem Geschäftsführer der Firma sowie gegenüber dem
Insolvenzverwalter der Firma werden dort geltend gemacht. Mit dem
Insolvenzverwalter befindet sich das Land Hessen bezüglich der Frage der
Verantwortlichkeit im Rechtsstreit. Bürgermeister Maurer beantwortet in der Folge Zusatzfragen
der Stadtverordneten Köhler und Oberfranz. 3.4
Anfrage der
SPD-Fraktion Die
Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt: Die
Stadtverordnetenversammlung beschloss am 30.11.1998 einstimmig, dass die
Stadt Rödermark einmal jährlich einen Töpfermarkt für
handwerkliche Töpferwaren organisiert. Wir fragen: Wann wird dieser Beschluss umgesetzt und ein Töpfermarkt
in Rödermark/Urberach stattfinden? Welche Haushaltsmittel stehen hierfür wo bereit? Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.11.1998 wurde
einstimmig beschlossen, einen jährlichen Töpfermarkt zu organisieren und
durchzuführen. Die Beschlussfassung erfolgte seinerzeit vor dem Hintergrund, dass dieser
Töpfermarkt einhergehen sollte mit der Gestaltung und Fertigstellung des
Häfnerplatzes Urberach. In Anbetracht der derzeitigen Bausituation auf dem Häfnerplatzareal sind
folgedessen noch keine Aktivitäten bezüglich des Töpfermarktes unternommen
worden. In der schriftlichen Stellungnahme des Kultur- und Sportamtes vom
11.11.1998 wird bereits darauf hingewiesen, dass die Organisation eines
Töpfermarktes nur unter der Mithilfe oder gar der Federführung des Heimat- und
Geschichtsvereins Rödermark möglich ist. Gespräche mit dem Verein sind
diesbezüglich bereits geführt worden. In Anbetracht des augenblicklichen Sachstandes sind im Haushalt 2002
keine Haushaltsmittel vorgesehen. Eine Zusatzfrage des
Stadtverordneten Oberfranz wird von Bürgermeister Maurer beantwortet. 3.5 Anfrage der SPD-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt: Im Februar letzten Jahres beantragte die SPD-Fraktion, den Magistrat zu
beauftragen, ein Konzept vorzulegen, wie Messenhausen und Waldacker nach
Inbetriebnahme der Rodgau-S-Bahn - in den Hauptverkehrszeiten im
Halbstundentakt – an das S-Bahn-Netz angebunden werden können. Anlass waren die
zu erwartendenden Veränderungen im regionalen Buskonzept, die mit der
Inbetriebnahme der Rodgau-S-Bahn greifen
werden. Ziel war, auch unter den neuen Gegebenheiten eine verlässliche Anbindung aller Stadtteile an das S-Bahn-System
und eine Verbindung untereinander sicherzustellen. Seither ist über ein Jahr vergangen, ohne dass über den Fortgang der
Planungen Nennenswertes berichtet worden wäre. Die KVG schreibt den Nahverkehrsplan
2003 - 2007 fort, der in diesem Sommer im Kreistag beschlossen werden soll. Wir fragen deshalb: 1 Welche Planungen für die Neuorientierung der
innerstädtischen Verkehre in der
Stadtverordnetenversammlung? 2 Wie wird gewährleistet sein, dass alle
Stadtteile verlässlich an das
S-Bahn-System angebunden werden?
3 Wie wird die Verbindung der Stadtteile
untereinander nach Neuordnung/
Wegfall der bisherigen Buslinien
gewährleistet sein?
4 Wie wird gewährleistet sein, dass die
Bedienungsqualität auch der
kleineren
Stadtteile derjenigen der großen Stadtteile gleichgestellt wird? 5 Wurde für Waldacker eine Anbindung an die
S-Bahn-Station Dietzenbach
geprüft und
mit welchem Ergebnis? 6 Gibt es ein
Konzept, das alle Zuschussmöglichkeiten für städtische Angebote
und Leistungen, die weiterhin in kommunaler Verantwortung
erbracht
werden, darstellt? Bürgermeister
Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1. Der Entwurf für den Nahverkehrsplan wurde in einer ersten
Runde zwischen KVG, den beteiligten Verkehrsunternehmen und den Kommunen
besprochen. Die Rödermark betreffenden Ergebnisse und der Text der
Stellungnahme zu dem Entwurf durch den Magistrat in Rahmen einer
Beschlussvorlage beraten und der Text der Stellungnahme beschlossen. Die von
uns und den anderen Beteiligten vorgetragenen Einwände wurden im Rahmen einer
mittlerweile durchgeführten zweiten Runde von Regionalkonferenzen vorgestellt
und als Erläuterungen dem Entwurf zum Nahverkehrsplan beigefügt. Zudem wurde
durch den Ersten Stadtrat Herrn Sturm zu Protokoll gegeben, dass durch die
zukünftige Linienführung eine Anbindung des Industriegebietes Urberach und des
Stadtteiles Messenhausen gewährleistet sein muss. Zu 2. Für die Stadtteile Ober-Roden, Urberach und Waldacker
wird die Erschließung durch die
regionalen Buslinien in guter Qualität sichergestellt sein. Für das Wohngebiet
Bienengarten wird nach Herstellung der geplanten neuen Bushaltestelle eine
Grundversorgung über das regionale Busnetz bestehen. Für das Wohngebiet Bulau
wird es auf Grund gravierender Nachfrageschwäche zukünftig keine Erschließung
per Buslinie mehr geben. Eine
Erschließung muss anderweitig hergestellt werden. Für den Stadtteil
Messenhausen ist die zukünftige Anbindung noch offen. Diese beiden Aspekte
werden jedoch durch das innerstädtische ÖPNV Konzept geprüft. Zu 3. Abgesehen von den unter 2. Genannten offenen Fragen ist
die Verbindung bereits im Rahmen der Regionalbuslnie 961 gewährleistet. Diese
wird nach dem derzeitigen Stand zukünftig von Urberach über Ober-Roden und
Waldacker nach Dietzenbach durchfahren. Darüber hinaus ist die innerstädtische
Verbindung über das AST gewährleistet. Eventuelle Angebote werden im Rahmen des
innerstädtischen Nahverkehrskonzeptes geprüft. Zu 4. Eine bedarfsgerechte Bedienung der kleineren Stadtteile
ist bereits durch das AST gewährleistet. Weiter Angebote werden im Rahmen des
ausstehenden Konzeptes für den innerstädtischen Nahverkehr geprüft. Zu 5. Die Anbindung an die S-Bahn Station Dietzenbach und dem
dortigen zentralen Busumsteigepunkt ist für die Stadtteile Urberach, Ober-Roden
und Waldacker über die Buslinie 961 zukünftig umsteigefrei und
fahrplanoptimiert gewährleistet. Zu 6. Nach Verabschiedung des Nahverkehrsplanes und der Vorlage
des Gutachten über den innerstädtischen ÖPNV wird über die zukünftigen
stadteigenen Verkehrsangebote zu beraten sein. In diesem Zusammenhang wird dann
auch die Finanzierung bzw. Zuschussmöglichkeiten beraten. Zusatzfragen des Stadtverordneten
Oberfranz werden vom Ersten Stadtrat Sturm beantwortet. 3.5
Anfrage der FDP-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt: Wieder einmal konnte man der Presse entnehmen, dass die Schule an den Linden
Zweigstelle Liebigstraße , von der Schließung bedroht ist und die Helene Lange
Schule für das Gebäude für das Gebäude vorgesehen ist. Wir fragen deshalb an: 1.
Welche
Möglichkeiten hat der Magistrat der Stadt Rödermark um dies zu verhindern? 2.
Bestünde
die Möglichkeit, bei einer Verlegung der Helene Lange Schule von Ober-Roden in
die Zweigstelle der Schule an den Linden, und einer eventuellen Rückübertragung
der Trägerschaft vom Kreis an die Stadt Rödermark, dieses Gebäude für
Betreuungszwecke zu nutzen? 3.
Bei
einer Realisierung des Neubaugebietes “ Unterhalb der Bulau” würden auch hier
wieder Einwohner mit schulpflichtigen Kinder, der Klassen 1-4, in der näheren
Umgebung der Schule an den Linden Zweigstelle Liebigstraße wohnen. - Inwieweit beeinflusst ein solches Neubaugebiet eine
eventuelle Schließung bzw. Weiterführung
der Zweigstelle der Schule an den Linden? 4.
Wurden mit
dem Schulträger Gespräche geführt, um eine Schließung zu verhindern. -
Wenn ja, mit
welchem Ergebnis? -
Wenn nein,
warum nicht? Bürgermeister Maurer
beantwortet die Anfrage wie folgt: Allgemein kann gesagt werden, dass die Entscheidung
über die Nutzung von Schulräumen allein Sache des Trägers, nämlich des Kreises
ist. Es wurden Gespräche, sowohl mit dem Schulträger, als auch der Schulleitung
geführt. Der Träger zeigte darin einen Engpass in der Nell-Breuning–Schule auf
(zum nächsten Schuljahr stehen aufgrund der Auflösung der Förderstufe in
Urberach, mehr Schüler an, zum anderen wird die Schule renoviert und einige
Räume stehen nicht zur Verfügung) Da vier Klassen der Helene Lange Schule nach Urberach
umziehen müssen, sind die Alternativen begrenzt. Der Kreis als Schulträger, ist sich darüber bewusst,
dass in einigen Jahren ein Neubaugebiet einen erhöhten Bedarf an Einschulungen
in der Liebigstraße zur Folge haben wird. Zur Zeit kommt jedoch nur mühsam ein erstes Schuljahr
zustande und auch die Schulleitung der Schule an den Lindenbevorzugt die
Auflösung der Zweigstelle und die komplette Verlagerung der Helene Lange Schule
in die Liebigstraße. Allen Beteiligten ist bewusst, dass dies nur eine
Übergangslösung ist, denn die Helen Lange Schule wird dauerhaft in Rödermark
aufgelöst, da der größte Anteil an Schülern aus Rodgau stammt. In Rodgau wird
deshalb ein Neubau geplant. Die wenigen Schüler aus Rödermark werden nach
Auflösung der Schule nach Dreieich wechseln. 3.7 Anfrage
der FDP-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie
folgt: Auf beiden Seiten des Bahnübergangs
Dieburger Straße in Rödermark, OT Ober-Roden, finden Gleisarbeiten statt. Die
voriges Jahr im Sommer installierten Gleise des Bahnübergangs sind jedoch bis
heute noch nicht mit den neuen Gleisen der S-Bahn-Strecke nach Offenbach
verbunden. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1.
Warum sind die
Gleise noch nicht miteinander verbunden? 2.
Wann werden die
Gleise miteinander verbunden? 3.
Müssen die
voriges Jahr installierten Gleise des Bahnübergangs dazu neu verlegt werden? -
Wenn ja, warum
müssen diese neuen Gleise verlegt werden? -
Wie lange würden
diese Gleisarbeiten andauern? -
Wie lange müsste
der Bahnübergang dazu geschlossen werden? -
Welche Mehrkosten
würden dabei entstehen, und wer hätte diese zu tragen? Bürgermeister Maurer beantwortet
die Anfrage wie folgt: Zu 1: Die Gleise wurden noch nicht
verbunden, da die Gleisbauarbeiten in dem Bereich zwischen dem Bahnübergang und
den künftigen Bahnsteigen noch nicht beendet sind. Zu 2: Das neue Gleis im Bereich des
Bahnüberganges kann erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bahnunterführung
im Bahnhof Ober-Roden im zweiten Bauabschnitt soweit hergestellt ist, dass
sowohl der neue Bahnsteig 2 als auch das
dazugehörige Gleis gebaut werden kann. Dieser zweite Bauabschnitt befindet sich
zur Zeit rohbaumäßig in seiner Vollendung. Zu 3: Zunächst ist festzustellen, dass im
letzten Jahr lediglich ein Gleis neu gebaut wurde. Dieses Gleis wird in seiner
Lage nicht verändert. Verändert werden muss jedoch das alte Gleis. Der Bahnübergang Dieburger Straße
wird voraussichtlich im August nochmals für etwa ein bis zwei Wochen geschlossen.
Dies setzt voraus, dass die Gleisbauarbeiten im Bahnhofsbereich abgeschlossen
sind. Erst dann kann das alte derzeitig noch genutzte Gleis entsprechend dem
künftigen Ausbau des Gleisnetzes verschoben werden. Diese Abfolge der Arbeiten ist
unter Berücksichtigung der Vorgabe zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes
erforderlich. Es entstehen keine Mehrkosten. |
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