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Auszug - Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 30.04.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

3

 

3.1             Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Integration ausländischer EinwohnerInnen

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest zunächst den Text der Anfrage.

Der Magistrat wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 20. Februar beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zur Integration der eingewanderten Bevölkerung zu erarbeiten. Ziel der Antragsteller, die SPD-Fraktion, war es, die Eingliederung unserer ausländischen EinwohnerInnen in die Bürgergemeinschaft zu fördern und ihre Mitwirkungsmöglichkeit an der politischen Willensbildung zu stärken. Die Stadtverordneten hielten es für dringend erforderlich, dass der Magistrat im Zusammenarbeit mit Ausländerbeirat, Volkshochschule, Migranten-selbstorganisationen usw. Maßnahmen zur Integration initiiert und fördert mit dem Ziel, ein besseres Miteinander zu ermöglichen.

 

Wann wurde vom Magistrat welcher Maßnahmenkatalog zur Integration von
Migrantinnen und Migranten vorgestellt und wie wurde er bislang umgesetzt
in den Aufgabenfeldern

1.      Sprachförderung

a)         im Vorschulalter,

b)         in der Schule

c)                  für Erwachsene

 

2.      Stützunterricht in der Schule

3.    Information über das politische System der Bundesrepublik Deutschland

4.    Information über das hessische Schulsystem

5.    Information über das deutsche Rechtssystem und das neue Staatsangehörigkeitsrecht

 

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zunächst einmal halte ich fest, dass der Magistrat mit Nachdruck das Ziel der Integration der von in Rödermark lebenden Menschen unterschiedlicher Nationalität mit großer Bedeutung versieht und auch mit großem Nachdruck weiterhin dieses Ziel der Integration verfolgt. Wir hatten im letzten Jahr eine Veranstaltungsserie, die im wesentlichen vom Land Hessen finanziert worden ist, mit DM 15.000. Die Stadt hat selbst auch DM 2.000 beigetragen. Wir haben die Ergebnisse vorliegen gehabt und haben darüber auch gesprochen und sie ausgewertet. Wir sind mit den Initiatoren zu folgendem Ergebnis gekommen: Da wir selbst ja nicht das Know-how besitzen, um gerade auch was Sprach-förderung angeht, die entsprechenden Kurse und Angebote zu machen, haben wir die Volkshochschule gebeten, diese Aufgabe für uns zu übernehmen. Es haben dann Kontakte stattgefunden zwischen der Volkshochschule und den Initiatoren mit dem Ergebnis, dass eine Veranstaltung stattgefunden hat, bei der unter anderem auch die Sprachfähigkeit erfragt worden ist durch einen Test. Daraufhin hat dann die Volkshochschule eine Initiative, ein Curriculum entwickelt, dass allerdings sehr kostenintensiv  war. Wir haben noch einmal versucht im Gespräch, die wichtigen Dinge klarzulegen und festzuklopfen und sind schließlich zu dem Ergebnis gekommen, dass kurzfristig jetzt über die Volkshochschule zwei Sprachkurse angeboten werden sollen. Diese Sprachkurse richten sich zunächst einmal an die türkischen Ausländer, die also kaum Sprachfähigkeit deutscher Sprache haben. Das ist der eine Kurs und der zweite Kurs aufbauend gegebenenfalls darauf für Fortgeschrittene, ebenfalls ein Kurs, der von der Volkshochschule angeboten wird. Diese Kurse kosten über den Daumen € 90,--. Wir wollen einen Anreiz dahingehend setzen, dass wir sagen: Jeder, der einen solchen Kurs besucht hat, und erfolgreich abgeschlossen hat, der wird am Ende dieses Kurses, die Hälfte der Beiträge, die er zu zahlen hatte von der Stadt Rödermark erstattet bekommen. Wir wollen damit einen Anreiz schaffen dafür, dass kontinuierlich die Fortbildung weitergeführt wird. Und wir streben an, noch zusätzlich weitere Kurse in diesem Sinne anzubieten. Ich habe das auch dem Ausländerbeirat vorgetragen und bin dort auf Zustimmung gestoßen. Die Stadt Rödermark will also in Zukunft alles tun, um die Sprachkompetenz zu verbessern und das wohl allerdings dann ganz gezielt. Es sollen Kurse angeboten werden mit Erfolgskontrolle und die dann jeweils aufeinander auch aufbauen können. Jeder, der einen solchen Kurs besucht hat, soll am Schluss auch eine Bestätigung in der Hand haben, dass er Fortschritte gemacht hat und dafür haben wir Geld. Das ist eine wichtige Feststellung, denke ich. Zum Zweiten, wir wollen im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort, wollen wir eine Initiative starten, die unter anderem auch sehr stark theaterpädagogische Aspekte hat. Wir wollen also mit den Kindergärten und der Schule gemeinsam mit unserer Kulturabteilung ein Projekt entwickeln, in dem vornehmlich auch türkische Kinder eingebunden sind, die auch selbstgestalterisch hier mitwirken. Wir denken insgesamt, dass wir mit dieser Vorgehensweise sehr gezielt, der Zielgruppe gerecht werden und das wir vor Allem auch dem wichtigen Anliegen, Sprachkurse anzubieten und die Sprachkompetenz zu verstärken weitgehend entgegenkommen.

 

Bürgermeister Maurer beantwortet zwei Zusatzfragen der Stadtverordneten Rüger und des Stadtverordneten Karademir.

 

Der Stadtverordnete Oberfranz regt an, das in der Anfrage behandelte Thema “Integration ausländischer EinwohnerInnen” in einer der nächsten Fachausschusssitzungen als Tagesordnungspunkt zu behandeln.

 

3.2             Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Werbung für die Biotonne


Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Text der Anfrage wie folgt:

 

Im Dezember 2000 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der SPD, Haushaltsmittel zur gezielten Bewerbung der Biotonne zu verwenden.

Hintergrund war eine mangelhafte Bewerbung dieser Getrenntsammlung mit der Folge, dass bis Ende 2000 nur 300 Haushalte in ganz Rödermark sich an der Erprobung der Biotonne beteiligen. Die SPD-Fraktion fragte in diesem Zusammenhang bereits im Juli 2001 nach und sieht Anlass, dies erneut zu tun.

 

1. Wie hoch ist derzeit die Anschlussquote und die Zahl der

Teilnehmer an der Erprobung der Biotonne?

2. Welche Werbemaßnahmen wurden zu welchen Kosten

speziell für die Biotonne durchgeführt?

3. Welche (weiteren) Werbemaßnahmen sind wann geplant?

4. Mit welchen weiteren Maßnahmen will der Magistrat zur

Teilnahme an der Getrenntsammlung organischer Abfälle

motivieren?

5. Welche Maßnahmen, die sich aus der Befragung der Teilnehmer

im vorletzten Jahr ergeben haben, hat der Magistrat

wann umgesetzt?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Die Anschlussquote liegt bei 3,32 % mit 400 Teilnehmern von ca. 12.000 Haushaltungen.

 

Zu 2:

 

Im November 2001 wurde ein Aktionstag zum Thema Biotonne am städtischen Betriebshof in Zusammenhang mit dem Gemarkungsrundgang und der Vorstellung des Entsorgungs- und Dienstleistungsbetriebes durchgeführt.

 

Durch diese Werbemaßnahmen sind von Mitte November bis jetzt rund 100 Biotonnenbestellungen eingegangen

 

Dieser Aktionstag war mit Kosten von rd. 2.300 € verbunden.

 

Zu 3 und 4:

 

Im Entsorgungsfahrplan wird ausführlich auf das System der Getrenntsammlung des Bioabfalls hingewiesen. In den örtlichen Bekanntmachungsorganen werden je nach Jahreszeit Informationen und Tipps zur Handhabung und Befüllung der Biotonne veröffentlicht.

 

Als Anreiz wird jedem Bürger, der eine Biotonne bestellt, kostenlos ein Vorsortiergefäß plus einem Eimer “Pepfresh” (zur Verhinderung von Gerüchen in der Biotonne) zur Verfügung gestellt.

 

Zu 5:

 

Anfang Oktober 2000 wurden die Nutzer der Biotonne gebeten, ihre Erfahrungen mitzuteilen.

 

Erfreulicherweise wurden von 287 verschickten Fragebögen bis Ende Oktober 228 Stück zurückgesandt mit überwiegend sehr positiven Bemerkungen. Lediglich ein Bürger hat sich für die Abschaffung der Biotonne ausgesprochen, alle anderen möchten die Biotonne auch weiterhin nutzen.

 

Es gab einige Bedenken bei der Handhabung der Biotonne in den heißen Sommermonaten. Dies konnte durch ausführliche Information bei der Befüllung und wegen der nicht all zu langen anhaltenden Hitzeperioden weitgehendst behoben werden.

 

Der Entsorgungs- und Dienstleistungsbetrieb behält sich jedoch vor, bei längeren Hitzeperioden die Abfuhren der Biotonnen kurzfristig wöchentlich durchführen zulassen.

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Zusatzfrage des Stadtverordneten Oberfranz.

 

3.3             Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Altlastensanierung Hitzel + Beck

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage Punkt für Punkt.

 

Gut eineinhalb Jahre nach unserer ersten Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung Ende 2000 ist es still geworden um das Areal in der Odenwaldstraße. Die SPD-Fraktion hat aus derlei Stille bislang nie den Schluss ziehen dürfen, dass auch die Probleme endgültig zur Ruhe gekommen wären. Wir fragen deshalb:

 

1.    Welche wassergefährdenden Stoffe und Abfälle lagern unter welchen

       Umständen in welchen Mengen immer noch auf dem Firmengelände?

 

            Bürgermeister Maurer beantwortet Frage 1:

 

Das sind ja alles auch Fragen, die schon einmal gestellt worden sind. Ich weise  einmal auf folgendes hin: Der Regierungspräsident hat zwar jetzt die Frage beantwortet, aber darum gebeten, keine Einzelfragen mehr einzusenden, die schon einmal gestellt worden sind. Er bietet von sich aus an, dass er am Ende des Verfahrens, also wahrscheinlich Ende des Jahres, sobald der Untersuchungsplan für den Altlastenstandort vorliegt, bietet er an eine Informationsveranstaltung über die einzelnen Maßnahmen, die dann veranlasst werden, so dass dann damit das Problem denke ich gut erfasst ist. Aber ich will jetzt die Einzelfrage 1 beantworten. Das RPU teilt mit Schreiben mit, dass die umweltgefährdenden Flüssigkeiten und Feststoffe, als Abfall klassifiziert und im Rahmen der Entsorgungsmaßnahmen des RP von dem Grundstück entfernt wurden. Bezüglich der auf dem Gelände befindlichen Restmengen ist laut Aussage des RP, aufgrund der geringen Mengen und dem guten Zustand der Behältnisse davon auszugehen, dass keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser, sowie der kommunalen Abwasseranlage ausgehen.

 

3.    Welche Schäden wurden von diesen Stoffen und Abfällen für Boden und

       Grundwasser bzw. Unterströme und das städtische Abwassersystem (Kanäle, ARA) in diesem Bereich verursacht?

4.    Wurde das Firmengelände, die Firmenanlagen und Baulichkeiten auf verbleibende

       Gefahrenquellen untersucht, von wem und mit welchem Ergebnis?

5.        Wurden die in diesem Bereich befindlichen Brunnen/Tiefbrunnen auch weiterhin beprobt und mit welchem Ergebnis?

 

Frage 3 bis 5:

 

Ja, wieder aus dem Schreiben des RPU Hanau: Im Auftrag einer Bank ist das gesamte Gelände orientierend untersucht worden. Der Bericht, der daraus hervorgeht, kann bei Interesse beim RP eingesehen werden. Wenn Sie das wünschen, werden wir Sie dabei unterstützen. Dabei wurde der bekannte CKW-Schaden im Grundwasser im Wesentlichen bestätigt. Zum Teil wurden Schwermetalle im Grundwasser in erhöhten Konzentrationen festgestellt, die verglichen mit dem CKW-Schaden von untergeordneter Bedeutung sind. Im Boden wurde ein Mineralölschaden sowie Bereiche mit erhöhten Zyanid- und Schwermetallgehalten festgestellt, die noch näher untersucht werden müssen. Die kommunale Abwasseranlage ist, nach Mitteilung des Eigenbetriebs nicht geschädigt worden. Aufgrund der unsachgemäßen Lagerung von Chemikalien und Abfällen auf dem Betriebsgelände der Firma Hitzel und Beck sind uns solche Dinge nicht bekannt. Des Weiteren können Betriebsprobleme der Kläranlage Ober-Roden durch unsachgemäße Handhabung nicht nachgewiesen werden.

 

6.    In welcher Höhe sind Kosten für Maßnahmen zur Sicherung des Geländes,

       zum Abtransport und zur Beseitigung der dort einmal vorhandenen Schadstoffe/

       Gefahrgüter angefallen bzw. werden noch anfallen, und welcher

       Anteil davon ist aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten gewesen oder noch

       zu bestreiten?

 

Wieder ein Zitat aus dem Brief: Die Kosten für die Ersatzvornahme zur Entsorgung der Firma betragen ca. 850.000 €. Zur Sicherung des Betriebsgeländes sind dem Land weitere Kosten in Höhe von ca. 150.000 € entstanden.

 

7.    Welchen Kosten aus Sicherung, Kontrolle, Entsorgung und aus evtl. Rechtsstreitigkeiten

       inkl. Eintreibung von Forderungen sind der Stadt entstanden

       und in welchem Maße von wem beglichen?

 

Zweimal wurde die Feuerwehr geholt, der erste Einsatz am 19.05.2000 erfolgte auf Anforderung des RP Hanau, in dessen Rahmen die Sicherstellung bzw. Entsorgung unterschiedlicher Gefahrgüter erfolgte. Die Leistungen der Feuerwehr in Höhe von 8.417 € wurden dem RPU Hanau in Rechnung gestellt. Der zweite Einsatz geschah am 18.11.2000  aufgrund eines undichten Chemikalientanks. Der Tank wurde abgedichtet und das ausgelaufene Gefahrgut mit Bindemittel aufgenommen und entsorgt.  Die Leistungen der Feuerwehr wurden mit Gebührenbescheid vom 13.12.2000 in Höhe von 1.393 € der Firma in Rechnung gestellt. Über weitere ostenpflichtige Leistungen der Stadt, sowie durch Gefahrstoffe verursachte Schäden an städtischem Eigentum liegen dem Eigenbetrieb Entsorgung keine Informationen vor.

 

8.    Welche Kosten sind zu erwarten für eine Sanierung des Geländes, und wer       wird diese Kosten zu tragen haben?

 

Schreiben des RPU: Die Kosten konnten bislang noch nicht endgültig geschätzt werden. Mangels eines solventen Sanierungspflichtigen wurde der Fall an die hessische Altlastensanierungsgesellschaft abgegeben. Noch in diesem Jahr werden voraussichtlich detaillierte Boden- und Grundwasseruntersuchungen, gegebenenfalls weitere Sicherungsmaßnahmen mit Landesmitteln durchgeführt. Die Heranziehung von Handlungs- und Zustandstörern wird begleitend geprüft.

 

9.    Welche juristisch Verantwortlichen wurden für die der öffentlichen Hand          entstandenen Kosten in Regress genommen bzw.: welche diesbezüglichen

       Forderungen und an wen sind noch offen?

 

Wieder dieses Schrieben: Der RP sagt, die entsprechenden Kosten für die Entsorgung von Abfällen und für Maßnahmen der Sicherung des Geländes jeweils gegenüber dem Geschäftsführer der Firma sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter der Firma werden dort geltend gemacht. Mit dem Insolvenzverwalter befindet sich das Land Hessen bezüglich der Frage der Verantwortlichkeit im Rechtsstreit.

 

Bürgermeister Maurer beantwortet in der Folge Zusatzfragen der Stadtverordneten Köhler und Oberfranz.

 

3.4             Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Jährlicher Töpfermark

 

            Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 30.11.1998 einstimmig, dass die

Stadt Rödermark einmal jährlich einen Töpfermarkt für handwerkliche Töpferwaren organisiert.
Dieser Markt, so wurde ferner beschlossen, sollte auf dem und ggf. rund um den
Häfnerplatz stattfinden. Die antragstellende SPD begründete dies damit, dass die Stadt Rödermark mit der Anknüpfung an ein traditionelles Gewerbe sowohl Imagepflege für die Stadt betreiben sollte als auch eine weitere Möglichkeit der Darstellung von Rödermark als Einkaufsstadt schaffen. Bei entsprechendem Interesse seien Gewerbeverein und
Vereine in das Konzept einzubinden.

 

Wir fragen:

 

Wann wird dieser Beschluss umgesetzt und ein Töpfermarkt in

Rödermark/Urberach stattfinden?

 

Welche Haushaltsmittel stehen hierfür wo bereit?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.11.1998 wurde einstimmig beschlossen, einen jährlichen Töpfermarkt zu organisieren und durchzuführen.

Die Beschlussfassung erfolgte seinerzeit vor dem Hintergrund, dass dieser Töpfermarkt einhergehen sollte mit der Gestaltung und Fertigstellung des Häfnerplatzes Urberach.

 

In Anbetracht der derzeitigen Bausituation auf dem Häfnerplatzareal sind folgedessen noch keine Aktivitäten bezüglich des Töpfermarktes unternommen worden.

 

In der schriftlichen Stellungnahme des Kultur- und Sportamtes vom 11.11.1998 wird bereits darauf hingewiesen, dass die Organisation eines Töpfermarktes nur unter der Mithilfe oder gar der Federführung des Heimat- und Geschichtsvereins Rödermark möglich ist. Gespräche mit dem Verein sind diesbezüglich bereits geführt worden.

 

In Anbetracht des augenblicklichen Sachstandes sind im Haushalt 2002 keine Haushaltsmittel vorgesehen.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Oberfranz wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.5       Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Konzept für den innerstädtischen Nahverkehr

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Im Februar letzten Jahres beantragte die SPD-Fraktion, den Magistrat zu beauftragen, ein Konzept vorzulegen, wie Messenhausen und Waldacker nach Inbetriebnahme der Rodgau-S-Bahn - in den Hauptverkehrszeiten im Halbstundentakt – an das S-Bahn-Netz angebunden werden können. Anlass waren die zu erwartendenden Veränderungen im regionalen Buskonzept, die mit der Inbetriebnahme der Rodgau-S-Bahn greifen werden. Ziel war, auch unter den neuen Gegebenheiten eine verlässliche Anbindung aller Stadtteile an das S-Bahn-System und eine Verbindung untereinander sicherzustellen.

Seither ist über ein Jahr vergangen, ohne dass über den Fortgang der Planungen

Nennenswertes berichtet worden wäre. Die KVG schreibt den Nahverkehrsplan 2003 - 2007 fort, der in diesem Sommer im Kreistag beschlossen werden soll.

 

Wir fragen deshalb:

 

1     Welche Planungen für die Neuorientierung der innerstädtischen Verkehre
sind derzeit wo in Arbeit/beauftragt/vorlagereif für eine Behandlung

       in der Stadtverordnetenversammlung?

2     Wie wird gewährleistet sein, dass alle Stadtteile verlässlich an das

       S-Bahn-System angebunden werden?

3     Wie wird die Verbindung der Stadtteile untereinander nach Neuordnung/

       Wegfall der bisherigen Buslinien gewährleistet sein?

4     Wie wird gewährleistet sein, dass die Bedienungsqualität auch der

       kleineren Stadtteile derjenigen der großen Stadtteile gleichgestellt

       wird?

5     Wurde für Waldacker eine Anbindung an die S-Bahn-Station Dietzenbach

       geprüft und mit welchem Ergebnis?

6     Gibt es ein Konzept, das alle Zuschussmöglichkeiten für städtische

       Angebote und Leistungen, die weiterhin in kommunaler Verantwortung

       erbracht werden, darstellt?

 

            Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

            Zu 1.  

 

            Der Entwurf für den Nahverkehrsplan wurde in einer ersten Runde zwischen KVG, den beteiligten Verkehrsunternehmen und den Kommunen besprochen. Die Rödermark betreffenden Ergebnisse und der Text der Stellungnahme zu dem Entwurf durch den Magistrat in Rahmen einer Beschlussvorlage beraten und der Text der Stellungnahme beschlossen. Die von uns und den anderen Beteiligten vorgetragenen Einwände wurden im Rahmen einer mittlerweile durchgeführten zweiten Runde von Regionalkonferenzen vorgestellt und als Erläuterungen dem Entwurf zum Nahverkehrsplan beigefügt. Zudem wurde durch den Ersten Stadtrat Herrn Sturm zu Protokoll gegeben, dass durch die zukünftige Linienführung eine Anbindung des Industriegebietes Urberach und des Stadtteiles Messenhausen gewährleistet sein muss.

Zeitgleich zu dem Abstimmungsprozess auf der Ebene der KVG hat die Stadt an die IG Dreieichbahn (IGDB) einen Auftrag für die Erstellung eines innerstädtischen Nahverkehrskonzeptes erteilt. Dieses Konzept ist derzeit in Arbeit. Es kann noch nicht abgeschlossen werden, da immer noch wesentliche Vorgaben für die zukünftige Fahrplangestaltung der Dreieichbahn vorliegen. Wir gehen davon aus, dass dieses Konzept noch vor der Sommerpause erstellt werden kann. Sobald dies der Fall ist, soll es in einer Sitzung des Sicherheits-, Verkehrs- und Umweltausschusses vorgestellt werden.

 

            Zu 2.  

 

            Für die Stadtteile Ober-Roden, Urberach und Waldacker wird die Erschließung  durch die regionalen Buslinien in guter Qualität sichergestellt sein. Für das Wohngebiet Bienengarten wird nach Herstellung der geplanten neuen Bushaltestelle eine Grundversorgung über das regionale Busnetz bestehen. Für das Wohngebiet Bulau wird es auf Grund gravierender Nachfrageschwäche zukünftig keine Erschließung per Buslinie  mehr geben. Eine Erschließung muss anderweitig hergestellt werden. Für den Stadtteil Messenhausen ist die zukünftige Anbindung noch offen. Diese beiden Aspekte werden jedoch durch das innerstädtische ÖPNV Konzept geprüft.

 

 

            Zu 3.  

 

            Abgesehen von den unter 2. Genannten offenen Fragen ist die Verbindung bereits im Rahmen der Regionalbuslnie 961 gewährleistet. Diese wird nach dem derzeitigen Stand zukünftig von Urberach über Ober-Roden und Waldacker nach Dietzenbach durchfahren. Darüber hinaus ist die innerstädtische Verbindung über das AST gewährleistet. Eventuelle Angebote werden im Rahmen des innerstädtischen Nahverkehrskonzeptes geprüft.

 

            Zu 4.  

 

            Eine bedarfsgerechte Bedienung der kleineren Stadtteile ist bereits durch das AST gewährleistet. Weiter Angebote werden im Rahmen des ausstehenden Konzeptes für den innerstädtischen Nahverkehr geprüft.

 

            Zu 5.  

 

            Die Anbindung an die S-Bahn Station Dietzenbach und dem dortigen zentralen Busumsteigepunkt ist für die Stadtteile Urberach, Ober-Roden und Waldacker über die Buslinie 961 zukünftig umsteigefrei und fahrplanoptimiert gewährleistet.

 

            Zu 6.  

 

            Nach Verabschiedung des Nahverkehrsplanes und der Vorlage des Gutachten über den innerstädtischen ÖPNV wird über die zukünftigen stadteigenen Verkehrsangebote zu beraten sein. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Finanzierung bzw. Zuschussmöglichkeiten beraten.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Fördermöglichkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz (z.B. Ausgleich für Fahrten von Schwerbehinderten) und für Infrastrukturmaßnahmen die Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes.

 

Zusatzfragen des Stadtverordneten Oberfranz werden vom Ersten Stadtrat Sturm beantwortet.

 

3.5             Anfrage der FDP-Fraktion
betr.: Schule an den Linden

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Wieder einmal konnte man der Presse entnehmen, dass die Schule an den Linden Zweigstelle Liebigstraße , von der Schließung bedroht ist und die Helene Lange Schule für das Gebäude für das Gebäude vorgesehen ist. Wir fragen deshalb an:

 

1.        Welche Möglichkeiten hat der Magistrat der Stadt Rödermark um dies zu verhindern?

2.        Bestünde die Möglichkeit, bei einer Verlegung der Helene Lange Schule von Ober-Roden in die Zweigstelle der Schule an den Linden, und einer eventuellen Rückübertragung der Trägerschaft vom Kreis an die Stadt Rödermark, dieses Gebäude für Betreuungszwecke zu nutzen?

3.        Bei einer Realisierung des Neubaugebietes “ Unterhalb der Bulau” würden auch hier wieder Einwohner mit schulpflichtigen Kinder, der Klassen 1-4, in der näheren Umgebung der Schule an den Linden Zweigstelle Liebigstraße wohnen.

 

-       Inwieweit beeinflusst ein solches Neubaugebiet eine eventuelle Schließung  bzw. Weiterführung der Zweigstelle der Schule an den Linden?

 

4.        Wurden mit dem Schulträger Gespräche geführt, um eine Schließung zu verhindern.

-       Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

-       Wenn nein, warum nicht?

 

            Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

           

Allgemein kann gesagt werden, dass die Entscheidung über die Nutzung von Schulräumen allein Sache des Trägers, nämlich des Kreises ist. Es wurden Gespräche, sowohl mit dem Schulträger, als auch der Schulleitung geführt. Der Träger zeigte darin einen Engpass in der Nell-Breuning–Schule auf (zum nächsten Schuljahr stehen aufgrund der Auflösung der Förderstufe in Urberach, mehr Schüler an, zum anderen wird die Schule renoviert und einige Räume stehen nicht zur Verfügung)

 

Da vier Klassen der Helene Lange Schule nach Urberach umziehen müssen, sind die Alternativen begrenzt.

 

Der Kreis als Schulträger, ist sich darüber bewusst, dass in einigen Jahren ein Neubaugebiet einen erhöhten Bedarf an Einschulungen in der Liebigstraße zur Folge haben wird.

Zur Zeit kommt jedoch nur mühsam ein erstes Schuljahr zustande und auch die Schulleitung der Schule an den Lindenbevorzugt die Auflösung der Zweigstelle und die komplette Verlagerung der Helene Lange Schule in die Liebigstraße.

Allen Beteiligten ist bewusst, dass dies nur eine Übergangslösung ist, denn die Helen Lange Schule wird dauerhaft in Rödermark aufgelöst, da der größte Anteil an Schülern aus Rodgau stammt. In Rodgau wird deshalb ein Neubau geplant.

Die wenigen Schüler aus Rödermark werden nach Auflösung der Schule nach Dreieich wechseln.

 

 

3.7       Anfrage der FDP-Fraktion
betr.: Bahnübergang Dieburger Straße

 

            Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

           

Auf beiden Seiten des Bahnübergangs Dieburger Straße in Rödermark, OT Ober-Roden, finden Gleisarbeiten statt. Die voriges Jahr im Sommer installierten Gleise des Bahnübergangs sind jedoch bis heute noch nicht mit den neuen Gleisen der S-Bahn-Strecke nach Offenbach verbunden.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.        Warum sind die Gleise noch nicht miteinander verbunden?

2.        Wann werden die Gleise miteinander verbunden?

3.        Müssen die voriges Jahr installierten Gleise des Bahnübergangs dazu neu verlegt werden?

 

-                 Wenn ja, warum müssen diese neuen Gleise verlegt werden?

-                 Wie lange würden diese Gleisarbeiten andauern?

-                 Wie lange müsste der Bahnübergang dazu geschlossen werden?

-                 Welche Mehrkosten würden dabei entstehen, und wer hätte diese zu tragen?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

 

Die Gleise wurden noch nicht verbunden, da die Gleisbauarbeiten in dem Bereich zwischen dem Bahnübergang und den künftigen Bahnsteigen noch nicht beendet sind.

 

Zu 2:

 

Das neue Gleis im Bereich des Bahnüberganges kann erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bahnunterführung im Bahnhof Ober-Roden im zweiten Bauabschnitt soweit hergestellt ist, dass sowohl der neue Bahnsteig 2  als auch das dazugehörige Gleis gebaut werden kann. Dieser zweite Bauabschnitt befindet sich zur Zeit rohbaumäßig in seiner Vollendung.
Bahnsteig und Gleisbauarbeiten sollen bis etwa Mitte August fertig sein. Danach wird auch die neue Verbindung hergestellt.

 

Zu 3:

 

Zunächst ist festzustellen, dass im letzten Jahr lediglich ein Gleis neu gebaut wurde. Dieses Gleis wird in seiner Lage nicht verändert. Verändert werden muss jedoch das alte Gleis.

 

Der Bahnübergang Dieburger Straße wird voraussichtlich im August nochmals für etwa ein bis zwei Wochen geschlossen. Dies setzt voraus, dass die Gleisbauarbeiten im Bahnhofsbereich abgeschlossen sind. Erst dann kann das alte derzeitig noch genutzte Gleis entsprechend dem künftigen Ausbau des Gleisnetzes verschoben werden.

Diese Abfolge der Arbeiten ist unter Berücksichtigung der Vorgabe zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erforderlich.

 

Es entstehen keine Mehrkosten.