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Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Beschlussvorschlag der Magistratvorlage, in der am heutigen Abend verteilten Neufassung. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen stellt der Stadtverordnete Kern
den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung kurz zu unterbrechen, da innerhalb
seiner Fraktion Beratungsbedarf besteht. Die Stadtverordnetenvorsteherin unterbricht um 22:15 Uhr die Sitzung. Die Unterbrechung der Sitzung wird um 22:30 Uhr aufgehoben. Bürgermeister Maurer schlägt vor, die Ziffer 4. des Beschlussvorschlages
des Magistrats wie folgt neu zu fassen Der Beschluss vom 24. April 2001 hinsichtlich des Business-Planes wird aufgehoben.
Vorstand und Aufsichtsrat haben den neuen Business-Plan zu erstellen und zu
beschließen. Die Eckwerte aus dem Beschluss vom 24. April 2001, die die Höhe
des maximalen Verlustausgleichs durch die Stadt von 230.000 E festlegen,
bleiben bestehen. Nachdem es zu keinen weiteren Wortmeldungen kommt, erfolgt Abstimmung
über den Beschlussvorschlag in der geänderten Form. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: In Anpassung an die Beschlusslage 8Beschluss der Stavo vom 24. April 2001) werden die folgenden Festlegungen getroffen: 1.
Die Gründung der IC Rödermark AG erfolgt
zum 01. Mai 2002 2.
Der von der Firma König Immobilien GmbH zu
zahlende Umbau- und Renovierungskostenzuschuss in Höhe von € 511.292,00
zuzüglich Mehrwertsteuer solldirekt der IC Rödermark AG zufließen. Die
beschlossene Patronatsbürgschaft gilt gegenüber der Firma König Immobilien GmbH
als Vermieterin. 3.
Dem im überarbeiteten Businessplan
beigefügten Satzungsentwurf wird einschließlich folgender Änderung zugestimmt. a) § 2 Absatz1 sollte zur Erlangung der Steuerbefreiung wie folgt lauten: “Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Rödermark sowie der als Aktionäre beteiligten Gebietskörperschaften durch Förderung der wirtschaft, insbesondere durch Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze und Sanierung von Altlasten. Das Gesellschaftsvermögen sowie etwa erzielte Überschüsse werden nur zur Erreichung des in Satz 1 genannten Zwecks verwendet. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung wird die Gesellschaft ein Gründer- und Innovations-Centrum betreiben, für die Neuansiedlung von Unternehmen werben, ansiedlungswillige und bereits ansässige Unternehmen in Verfahrens- , Förderungs-, und Standortfragen bzw. hinsichtlich Unternehmenserweiterungen beraten und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbringen.” b) § 2 Absatz 3 der Satzung der IC Rödermark AG wird gestrichen. 4. Der Beschluss vom 24. April 2001 hinsichtlich des
Business-Planes wird aufgehoben. Vorstand und Aufsichtsrat haben den neuen
Business-Plan zu erstellen und zu beschließen. Die Eckwerte aus dem Beschluss
vom 24. April 2001, die die Höhe des maximalen Verlustausgleichs durch die
Stadt von 230.000 E festlegen, bleiben bestehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
SPD, AL/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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