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Tagesordnung - 20. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 05.07.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Planung Radverkehrsanlage Rodaustraße - Grundsatzbeschluss (mit Präsentation von Herrn Petry, Planungsbüro VAR+)  
VO/0175/23  
Ö 3  
A32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße"; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0176/23  
Ö 4  
A32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße"; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0177/23  
Ö 5  
Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (ehem. Zukunft Stadtgrün in Hessen)/Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord" Beschluss: Umbau Saunabereich Badehaus zu Jugendzentrum  
Enthält Anlagen
VO/0180/23  
Ö 6  
Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel  
VO/0178/23  
Ö 7  
Industrie- und Gewerbegebiet "Am Hainchesbuckel"; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0174/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 15,5 Hektar großes Gebiet (einschließlich Grünpuffer und veränderter Verkehrsanbindung über Kapellenstraße) nördlich des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets „Seewald“ bzw. westlich der Messenhäuser Straße. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebiets gemäß § 9 und § 8 Baunutzungsverordnung geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B31 Industrie- und Gewerbegebiet „Am Hainchesbuckel“.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Messenhausen, Flur 1, Flurstücke 119/1, 119/4, 120/1, 146 (tlw.), 147/1 (tlw.), 159 (tlw.), 167 (tlw.), Flur 2 Flurstücke 1 bis 3, 4/1, 4/2, 5 bis 20, 22 bis 29, 30/1, 30/2, 31 bis 33, 34/1, 35/5, 35/6, 35/7, 35/8, 36/1, 37/1, 122 bis 124, Gemarkung Urberach, Flur 7, Flurstücke 245/3 sowie 273/1 (tlw.).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

Sollten sich im Zuge der nachfolgenden Planung Abweichungen von dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    05.07.2023 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 15,5 Hektar großes Gebiet (einschließlich Grünpuffer und veränderter Verkehrsanbindung über Kapellenstraße) nördlich des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets „Seewald“ bzw. westlich der Messenhäuser Straße. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebiets gemäß § 9 und § 8 Baunutzungsverordnung geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B31 Industrie- und Gewerbegebiet „Am Hainchesbuckel“.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Messenhausen, Flur 1, Flurstücke 119/1, 119/4, 120/1, 146 (tlw.), 147/1 (tlw.), 159 (tlw.), 167 (tlw.), Flur 2 Flurstücke 1 bis 3, 4/1, 4/2, 5 bis 20, 22 bis 29, 30/1, 30/2, 31 bis 33, 34/1, 35/5, 35/6, 35/7, 35/8, 36/1, 37/1, 122 bis 124, Gemarkung Urberach, Flur 7, Flurstücke 245/3 sowie 273/1 (tlw.).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

 

Sollten sich im Zuge der nachfolgenden Planung Abweichungen von dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung: /

Enthaltung:   FDP

 

   
    06.07.2023 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 15,5 Hektar großes Gebiet (einschließlich Grünpuffer und veränderter Verkehrsanbindung über Kapellenstraße) nördlich des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets „Seewald“ bzw. westlich der Messenhäuser Straße. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebiets gemäß § 9 und § 8 Baunutzungsverordnung geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B31 Industrie- und Gewerbegebiet „Am Hainchesbuckel“.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Messenhausen, Flur 1, Flurstücke 119/1, 119/4, 120/1, 146 (tlw.), 147/1 (tlw.), 159 (tlw.), 167 (tlw.), Flur 2 Flurstücke 1 bis 3, 4/1, 4/2, 5 bis 20, 22 bis 29, 30/1, 30/2, 31 bis 33, 34/1, 35/5, 35/6, 35/7, 35/8, 36/1, 37/1, 122 bis 124, Gemarkung Urberach, Flur 7, Flurstücke 245/3 sowie 273/1 (tlw.).

 

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

Sollten sich im Zuge der nachfolgenden Planung Abweichungen von dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
 

Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung:

 

 

 

   
    18.07.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 15,5 Hektar großes Gebiet (einschließlich Grünpuffer und veränderter Verkehrsanbindung über Kapellenstraße) nördlich des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets „Seewald“ bzw. westlich der Messenhäuser Straße. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebiets gemäß § 9 und § 8 Baunutzungsverordnung geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung B31 Industrie- und Gewerbegebiet „Am Hainchesbuckel“.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Messenhausen, Flur 1, Flurstücke 119/1, 119/4, 120/1, 146 (tlw.), 147/1 (tlw.), 159 (tlw.), 167 (tlw.), Flur 2 Flurstücke 1 bis 3, 4/1, 4/2, 5 bis 20, 22 bis 29, 30/1, 30/2, 31 bis 33, 34/1, 35/5, 35/6, 35/7, 35/8, 36/1, 37/1, 122 bis 124, Gemarkung Urberach, Flur 7, Flurstücke 245/3 sowie 273/1 (tlw.).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

Sollten sich im Zuge der nachfolgenden Planung Abweichungen von dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 

 

Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (4), FWR (3), FDP (3), AfD (1) 

Ablehnung: ./. 

Enthaltung: ./.

 

Ö 8  
Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das Industrie- und Gewerbegebiet "Am Hainchesbuckel"  
Enthält Anlagen
VO/0173/23  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Aufstellen eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens (ohne Vorlage)      
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Radwege ertüchtigen  
SPD/0186/23  
Ö 11  
Antrag der FDP-Fraktion: Zukünftige Beheizung städtischer Liegenschaften  
FDP/0127/23  
Ö 12  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 13  
Enthält Anlagen
Mitteilungen und Anfragen