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Beschlussvorschlag:
Die Baulandumlegung für das Industrie- und Gewerbegebiet „Am Hainchesbuckel“ gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) wird angeordnet.
Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird der Magistrat als Umlegungsstelle beauftragt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: / Enthaltung: FDP
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