Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Enthält Anlagen
VO/0072/17  
Ö 2.1     Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FDP/0144/17  
Ö 2.2     Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FWR/0271/17  
Ö 3     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
CAL/0259/17  
Ö 3.1     Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
FWR/0272/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Änderung von Punkt 1:

1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das

Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr

eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1,5 Million Euro für die grundhafte

Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der

Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu

berücksichtigen.

 

Änderung von Punkt 2:

2. Die Bruttoinvestitionssumme von 1,5 Million Euro für grundhafte Erneuerungen

von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

Änderung von Punkt 6:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    22.11.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8.1 - zur Kenntnis genommen
   

 

   
    05.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10.1 - (offen)
   

TOP 10.1 wird nicht aufgerufen. Die Beratung erfolgt in der Fortsetzungssitzung am 08.12.2017.

 

   
    08.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10.1 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Änderung von Punkt 1:

1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das

Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr

eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1,5 Million Euror die grundhafte

Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der

Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu

berücksichtigen.

 

Änderung von Punkt 2:

2. Die Bruttoinvestitionssumme von 1,5 Million Euro für grundhafte Erneuerungen

von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

Änderung von Punkt 6:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird im Jahr nach der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert.

 

NEU Punkt 7:

Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Immobilien der gemeinnützigen Vereine nicht über die Gebühr von der Straßenbeitragssatzung belastet wird.

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:FWR (4), SPD (5)

Ablehnung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), FDP (1)

Enthaltung:/

Ö 4     Verschiedenes