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Tagesordnung - 21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Datum: Di, 06.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Vereinsförderung in der Stadt Rödermark - Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung
Enthält Anlagen
VO/0084/14  
Ö 3  
Antrag der SPD-Fraktion: Behindertenbeauftragter für die Stadt Rödermark  
SPD/0099/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Magistrat ernennt eine(n) Behindertenbeauftragten.
Die Aufgabe der/des Behindertenbeauftragten umfasst u.a.

         die Beratung städtischer Gremien in allen Fragen der Integration von Behinderten in das öffentliche Leben,

         die Beratung von städtischen Fachämtern bei Planungsvorhaben zur Sicherstellung der Belange der Behinderten, insbesondere zur Erfüllung der Forderung nach Barrierefreiheit,

                       die Vor-Ort-Kontrolle von Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit,

                       Vorschläge für Maßnahmen, um das Ziel barrierefrei Stadt zu erreichen.

 

2.              Der/Dem Behindertenbeauftragten wird Rederecht in allen Ausschüssen der
Stadtverordnetenversammlung gewährt.

 

3.              Die Stelle soll ehrenamtlich besetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung soll gewährt
werden.

 

4.              Die/Der Behindertenbeauftragte berichtet mindestens einmal jährlich
der Stadtverordnetenversammlung über seine Arbeit.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

   
    06.05.2014 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 3 - zurückgestellt
   

Herr Lauer begründet diesen Antrag. Nach ausführlicher Diskussion und Beratung ist man sich im Ausschuss darüber einig, in dieser Angelegenheit noch keinen Beschluss zu fassen. Es besteht weiterer Gesprächsbedarf, insbesondere von Herrn Koop sollen noch einige Informationen eingeholt werden.

   
    08.05.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Magistrat ernennt eine(n) Behindertenbeauftragten.
Die Aufgabe der/des Behindertenbeauftragten umfasst u.a.

         die Beratung städtischer Gremien in allen Fragen der Integration von Behinderten in das öffentliche Leben,

         die Beratung von städtischen Fachämtern bei Planungsvorhaben zur Sicherstellung der Belange der Behinderten, insbesondere zur Erfüllung der Forderung nach Barrierefreiheit,

                       die Vor-Ort-Kontrolle von Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit,

                       Vorschläge für Maßnahmen, um das Ziel barrierefrei Stadt zu erreichen.

 

2.              Der/Dem Behindertenbeauftragten wird Rederecht in allen Ausschüssen der
Stadtverordnetenversammlung gewährt.

 

3.              Die Stelle soll ehrenamtlich besetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung soll gewährt werden.

 

4.              Die/Der Behindertenbeauftragte berichtet mindestens einmal jährlich der Stadtverordnetenversammlung über seine Arbeit.

 

Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.

   
    20.05.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - abgelehnt
   

Der Antrag der SPD-Fraktion wird durch Herrn Karademir begründet. Bürgermeister Kern weist daraufhin, dass die Interessen der Behinderten bereits in hohem Maße durch die Fachabteilung Berücksichtigung finden. Der Antrag der SPD-Fraktion lautet wie folgt:

 

1.              Der Magistrat ernennt eine(n) Behindertenbeauftragten.
Die Aufgabe der/des Behindertenbeauftragten umfasst u.a.
 

         die Beratung städtischer Gremien in allen Fragen der Integration von Behinderten in das öffentliche Leben,

         die Beratung von städtischen Fachämtern bei Planungsvorhaben zur Sicherstellung der Belange der Behinderten, insbesondere zur Erfüllung der Forderung nach Barrierefreiheit,

         die Vor-Ort-Kontrolle von Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit,

         Vorschläge für Maßnahmen, um das Ziel barrierefrei Stadt zu erreichen.

 

2.              Der/Dem Behindertenbeauftragten wird Rederecht in allen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung gewährt.

 

3.              Die Stelle soll ehrenamtlich besetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung soll gewährt werden.

 

4.              Die/Der Behindertenbeauftragte berichtet mindestens einmal jährlich
der Stadtverordnetenversammlung über seine Arbeit.

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:              SPD

Ablehnung:              CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP, FWR

Enthaltung:              /

Ö 4  
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Islamunterricht  
CAL/0115/14  
Ö 5  
Antrag der SPD-FRaktion: Konzept für kleine Stadtteiltreffpunkte  
SPD/0100/14  
Ö 6  
Jahresbericht Offene Jugendarbeit 2013 - Der Bericht wird in der Sitzung verteilt      
Ö 7  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen