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Tagesordnung - 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 23.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:53 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
KL-Trasse - Bericht Ing.-Büro von Mörner und Jünger      
Ö 3  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Städtebauliches Konzept für das Anwesen Robert-Bloch-Straße 26 - ehemals City Hotel / Minimal  
Enthält Anlagen
CAL/0316/11  
Ö 4  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Auslobung eines Preises für energieeffizientes Bauen  
CAL/0317/11  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Aufwertung des Areals "Rathausplatz und Platz vor der Kulturhalle"  
Enthält Anlagen
CAL/0318/11  
Ö 6  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Fahrradweg Urberach - Messel  
CAL/0329/11  
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Fluglärm  
CAL/0340/11  
Ö 8  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Gewerbliche Innenentwicklung Rödermarks  
FWR/0339/11  
Ö 9     Antrag der SPD-Fraktion: Schülerbeförderung - Weiterentwicklung des Schülerverkehrs (Änderungsantrag)  
SPD/0304/11  
Ö 10     Weiterentwicklung des Schülerverkehrs in Rödermark
VO/0292/11  
Ö 11     Haushalt 2012
Enthält Anlagen
VO/0324/11  
Ö 12     Bebauungsplan B 1.5 "Ortskern Urberach - Erbsengasse", Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 4 (2) sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGb i.V.m. § 13a BauGb vom 08.08.2011 bis 09.09.2011
Enthält Anlagen
VO/0330/11  
Ö 13     Bebauungsplan B 1.5 "Ortskern Urberach - Erbsengasse" Beschluss über die erneute öffentlich Auslegung und Behördenbeteiligung  
Enthält Anlagen
VO/0331/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die erneute öffentliche Auslegung des

Bauleitplanentwurfes B 1.5 „Ortskern Urberach -Erbsengasse“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderliche erneute Behördenbeteiligung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 08.08.2011 bis 09.09.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen

Stellungnahmen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Das Plangebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach und grenzt im Südosten an die Bahnhofstraße und im Nordwesten an die Erbsengasse an. Der Geltungsbereich umfasst dabei das Anwesen Bahnhofstraße 20 sowie dessen unbebauten Teile (Flurstück Flur 1 Nr. 364/1) zur Erbsengasse hin. Ebenfalls im Plangebiet liegen die daran angrenzenden unbebauten Flurstücke Flur 1 Nr. 362 und Nr. 365 im Bereich der Erbsengasse. Die genaue Abgrenzung kann der beigefügten Karte entnommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    23.11.2011 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 13 - (offen)
   
   
    24.11.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 11 - (offen)
   

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die erneute öffentliche Auslegung des

Bauleitplanentwurfes B 1.5 „Ortskern Urberach -Erbsengasse“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderliche erneute Behördenbeteiligung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 08.08.2011 bis 09.09.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen

Stellungnahmen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Das Plangebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach und grenzt im Südosten an die Bahnhofstraße und im Nordwesten an die Erbsengasse an. Der Geltungsbereich umfasst dabei das Anwesen Bahnhofstraße 20 sowie dessen unbebauten Teile (Flurstück Flur 1 Nr. 364/1) zur Erbsengasse hin. Ebenfalls im Plangebiet liegen die daran angrenzenden unbebauten Flurstücke Flur 1 Nr. 362 und Nr. 365 im Bereich der Erbsengasse. Die genaue Abgrenzung kann der beigefügten Karte entnommen werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

   
    06.12.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Über den Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache Beschluss gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die erneute öffentliche Auslegung des

Bauleitplanentwurfes B 1.5 „Ortskern Urberach -Erbsengasse“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderliche erneute Behördenbeteiligung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 08.08.2011 bis 09.09.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen

Stellungnahmen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Das Plangebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach und grenzt im Südosten an die Bahnhofstraße und im Nordwesten an die Erbsengasse an. Der Geltungsbereich umfasst dabei das Anwesen Bahnhofstraße 20 sowie dessen unbebauten Teile (Flurstück Flur 1 Nr. 364/1) zur Erbsengasse hin. Ebenfalls im Plangebiet liegen die daran angrenzenden unbebauten Flurstücke Flur 1 Nr. 362 und Nr. 365 im Bereich der Erbsengasse. Die genaue Abgrenzung kann der beigefügten Karte entnommen werden.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 14  
Erwerb des Anwesens Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, Dieburger Straße 21
VO/0347/11  
Ö 15     Berichtsantrag der CDU-Fraktion: Hainchesbuckel      
Ö 16     Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 17     Mitteilungen und Anfragen