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Vorlage - VO/0292/11  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung des Schülerverkehrs in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
21.09.2011 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
23.11.2011 
6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.11.2011 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.10.2011 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Magistrat Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Teile der innerstädtischen Erschließung für den „Jedermann-Verkehr“ in Rödermark werden derzeit von der Linie OF-95 übernommen. Für die Bedienung der Schulen betreibt die Fa. Schau in’s Land Hain einen Verkehr nach § 43 (2) PBefG, eine nicht in den RMV integrierte Sonderform des Linienverkehrs nur für Schüler. Finanziert wird der Schülerverkehr der Fa. Hain über den Kreis (Fahrtkostenerstattung für anspruchs-berechtigte Schüler), Freiverkauf (überwiegend nicht Anspruchsberechtigte) und durch Zuwendungen der KVG Offenbach aus ehemaligen Mitteln nach § 45a PBefG.

Jene ehemaligen Mittel nach § 45a PBefG stehen voraussichtlich ab 2012 nicht mehr zur Verfügung, wodurch eine Finanzierungslücke von ca. 170 TEUR p. a. entsteht. Das entspricht etwa der Hälfte des erforderlichen Volumens, das für die Aufrechterhaltung des derzeitigen Angebots zu den Schulen notwendig ist.

 

Deshalb wurden bereits 2010 Gespräche mit der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) und der Interessengemeinschaft Dreieichbahn (IGDB) GmbH aufgenommen, um einerseits den Schülerverkehr in Form eines Öffentlichen Linienverkehr fortführen zu können, andererseits Möglichkeiten eines erweiterten Angebots zur Nutzung für den Jedermann-Verkehr zu sondieren. Das Büro IGDB GmbH entwickelte dazu verschiedene Alternativen.

 

Am 24. August 2011 fand eine weitere Erörterung zwischen der Stadt Rödermark, der IGDB und der KVG Offenbach statt, in der die möglichen Alternativen nochmals benannt und die nächsten erforderlichen Entscheidungsschritte fixiert wurden.

 

Option 1a: Beibehaltung des Verkehrs nach § 43 (2) PBefG

Nach Wegfall der Finanzierung über die ex-45a-Mittel wird die Fa. Hain den Verkehr nicht mehr fortführen, es fehlen ihr ca. 50 % des Umsatzvolumens. Alternativangebote für die Schüler bestehen so gut wie nicht.

 

Option 1b: Freigestellter Schülerverkehr

Bei Wandlung in einen freigestellten Schülerverkehr wird der Kreis als Auftraggeber geringere Verkehrsleistungen – analog der Nachfrage (nur) der anspruchsberechtigten Schüler – bestellen. Dadurch entfällt die Mitfahrmöglichkeit für bis zu 400 Schüler. Auch für diese Gruppe bestehen nahezu keine Ersatzfahrmöglichkeiten.

 

Option 2: Fortführung des Status-quo-Angebots als Linienverkehr

Nach konzessionsrechtlicher Wandlung des Angebots in einen Öffentlichen Linienverkehr nach § 42 PBefG ergeben sich für alle Schüler die Vorteile aus der Integration in den RMV-Tarif (Nutzung aller Öffentlicher Verkehrsmittel, in den Ferien sogar verbundweit). Andere Fahrgäste können das Angebot auch nutzen, werden es aber wegen ausschließlichen Zuschnitts auf die Belange der Schüler so gut wie nicht wahrnehmen.

 

Es bleibt folglich bei einer Unterdeckung des Aufwands i. H. v. ca. 150 TEUR, ggf. reduzierbar um ca. 30 TEUR über Zuwendungen für den Lokalen Verkehr, deren Zuweisung jedoch mangels einer erkennbaren Verbesserung und Fortentwicklung des Verkehrsangebots nicht wahrscheinlich ist.

 

Option 3: Stadtbusintegrierter Schülerverkehr

Mit dieser Variante wird das heutige Angebot für die Schüler im RMV-Tarif fortgeführt; zusätzlich bieten weitere Fahrtenangebote eine attraktive Ergänzung für die innerstädtische Verkehrsnachfrage.

 

Zum Umfang und zur Qualität des Ergänzungsangebots wurden von der IGDB in Abstimmung mit der KVG Offenbach verschiedene Szenarien entwickelt. Sie reichen von einem stündlichen Taktangebot außerhalb der Schülerspitzen mit den bisher eingesetzten Fahrzeugen über Zwischenformen bis zu einem durchgehenden Takt-Verkehr mit neuen Bussen.

 

Je nach Alternative ergeben sich unterschiedliche Nachfragen mit entsprechenden Fahrscheinerlös-Prognosen. Unter weiterer Berücksichtigung der (dann begründbaren) Zuwendungen für den Lokalen Verkehr würde sich das seitens der Stadt Rödermark zu übernehmenden Defizit auf plus/minus 100 TEUR p. a. belaufen. Hinsichtlich eines ggf. höheren Anteils des Kreises Offenbach besteht allerdings noch Klärungsbedarf.

 

Im Falle einer grundsätzlichen Bejahung der Option 3 könnte die Verkehrsleistung ab Sommer 2012 evtl. zunächst nur bis Ende 2014 vergeben werden. Diese Befristung würde im Einklang mit dem Ablauf der Konzession für die Linie OF-95 stehen, sodass für den Zeitraum ab 2015 eine Option für einen neuen finanziellen, rechtlichen und verkehrlichen Zuschnitt eines integrierten und optimierten Angebots bestehen würde.


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat empfiehlt, keine Beförderungsleistung zu übernehmen und zunächst abzuwarten, wie der Kreis seiner Beförderungspflicht nachkommen will. Die abschließende Entscheidung wird bis zum 5.12.2011 auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss übertragen, falls dies aufgrund von Fristsetzungen erforderlich ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Im Entwurf des Haushaltes 2012 stehen keine Mittel bereit. Über die Änderungsliste müssten entsprechende Mittel in den Haushalt 2012 aufgenommen werden.

/He, 15.09.11