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Sachverhalt/Begründung:
Nachdem über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung beschlossen worden ist und sich daraus Änderungen des Planinhaltes ergeben, müssen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Behördenbeteiligung stattfinden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 1.5 „Ortskern Urberach -Erbsengasse“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderliche erneute Behördenbeteiligung. Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 08.08.2011 bis 09.09.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Das Plangebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach und grenzt im Südosten an die Bahnhofstraße und im Nordwesten an die Erbsengasse an. Der Geltungsbereich umfasst dabei das Anwesen Bahnhofstraße 20 sowie dessen unbebauten Teile (Flurstück Flur 1 Nr. 364/1) zur Erbsengasse hin. Ebenfalls im Plangebiet liegen die daran angrenzenden unbebauten Flurstücke Flur 1 Nr. 362 und Nr. 365 im Bereich der Erbsengasse. Die genaue Abgrenzung kann der beigefügten Karte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlage
Lageplan
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