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Vorlage - VO/0331/11  

 
 
Betreff: Bebauungsplan B 1.5 "Ortskern Urberach - Erbsengasse"
Beschluss über die erneute öffentlich Auslegung und Behördenbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.11.2011 
6. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.11.2011 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.12.2011 
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
0331  

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Nachdem über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung beschlossen worden ist und sich daraus Änderungen des Planinhaltes ergeben, müssen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Behördenbeteiligung stattfinden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die erneute öffentliche Auslegung des

Bauleitplanentwurfes B 1.5 „Ortskern Urberach -Erbsengasse“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderliche erneute Behördenbeteiligung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 08.08.2011 bis 09.09.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen

Stellungnahmen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Das Plangebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach und grenzt im Südosten an die Bahnhofstraße und im Nordwesten an die Erbsengasse an. Der Geltungsbereich umfasst dabei das Anwesen Bahnhofstraße 20 sowie dessen unbebauten Teile (Flurstück Flur 1 Nr. 364/1) zur Erbsengasse hin. Ebenfalls im Plangebiet liegen die daran angrenzenden unbebauten Flurstücke Flur 1 Nr. 362 und Nr. 365 im Bereich der Erbsengasse. Die genaue Abgrenzung kann der beigefügten Karte entnommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

Anlage

Anlage

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0331 (22 KB)