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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Zwischenstand zum Offenlageentwurf Gewerbegebiet Kapellenstraße (ohne Vorlage) |
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Ö 3 |
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Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (ehem. Stadtumbau in Hessen)/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"
Beschluss: "Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden"
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VO/0119/23 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die überarbeitete „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden“. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 100.000,00 Euro pro Jahr - bezogen auf die Gesamtförderdauer und bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 800.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über die Städtebaufördermittel ist sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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10.05.2023 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 3 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die überarbeitete „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden“. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 100.000,00 Euro pro Jahr - bezogen auf die Gesamtförderdauer und bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 800.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über die Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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11.05.2023 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die überarbeitete „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden“. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 100.000,00 Euro pro Jahr - bezogen auf die Gesamtförderdauer und bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 800.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über die Städtebaufördermittel ist sicherzustellen. Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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24.05.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die überarbeitete „Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Ortskern Ober-Roden“. Das Finanzierungsvolumen liegt bei 100.000,00 Euro pro Jahr - bezogen auf die Gesamtförderdauer und bei einem förderfähigen Gesamtbetrag von 800.000,00 Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen. Eine teilweise Refinanzierung über die Städtebaufördermittel ist sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (10), AL/Grüne (12), SPD (4), FWR (3), FDP (3) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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Ö 4 |
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Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (ehem. Zukunft Stadtgrün in Hessen)/ Gesamtmaßnahme "Urberach Nord"
Beschluss: "Förderrichtlinie des Anreizprogramms im Stadtumbaugebiet Urberach Nord"
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VO/0120/23 |
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Ö 5 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Überprüfung des Klimaschutzplans aus 2010 - Anpassung an neuste Erkenntnisse |
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CAL/0123/23 |
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Ö 6 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Zukünftige Beheizung städtischer Liegenschaften |
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FDP/0127/23 |
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Ö 7 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Schnelle Kommunikation mit Entsorgungsunternehmen |
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FDP/0129/23 |
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Ö 8 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 9 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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