Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann erklärt, dass der bisherige Amtsinhaber, Herr Axel Willmann, gemäß seiner Erklärung für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht. Weitere Bewerbungen sind bei der Stadtverwaltung nicht eingegangen.
Der Stadtverordnetenvorsteher weist darauf hin, dass die Wahl nach § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Da sich kein Widerspruch erhebt, lässt Herr Sulzmann in der Folge offen abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Axel Willmann: 35 Stimmen
Ablehnung:keine Stimme
Enthaltung:keine Stimmen
Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, dass Herr Axel Willmann mit 35 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zur Schiedsperson für den Schiedsamtsezirk Rödermark II (Urberach) gewählt wurde.