Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Amtszeit des Schiedsmannes Axel Willmann, Schillerstraße 6, in Rödermark läuft am 02. März 2020 ab. Der Direktor des Amtsgerichts Langen bittet um Neu- bzw. Wiederwahl.
Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetz erfolgt die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner durch die Gemeindevertretung. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für 5 Jahre von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter gewählt. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann führt die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fort.
Der bisherige Amtsinhaber Herr Axel Willmann steht, gemäß seiner Erklärung, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.
Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und Fraktionen werden aufgefordert, einen Nachfolger/eine Nachfolgerin für die ausscheidenden Schiedspersonen vorzuschlagen.
Ebenso wurden die Bürger und Bürgerinnen aus Urberach durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (2. KW) und zusätzlich durch weitere Presseartikel zur Abgabe einer Bewerbung bis zum 17.01.2020 aufgefordert.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________________
zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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