Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0228/19  

 
 
Betreff: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Offenbach zur selbstständigen Verwertung von Abfällen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.01.2020 
33. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Anhörung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.02.2020 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Oeffentlich-rechtlicheVereinbarung_LKOF PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

  1. Hintergrund

Gemäß § 1 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) ist der Kreis Offenbach verpflichtet, die in seinem Gebiet eingesammelten oder angefallenen und ihm angelieferten Abfälle nach Maßgabe des § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten oder zu beseitigen. Aufgrund der Konzeption des § 1 HAKrWG kommt es hierbei zu einem Auseinanderfallen von Einsammlungs- und Entsorgungspflichtigem.

In der Vergangenheit hatten einige Kommunen innerhalb des Kreises Offenbach den Wunsch, bestimmte in Ihrem Bereich angefallene Abfälle, wie z.B. Altpapier (PPKPapier, Pappe, Kartonage) selbst zu verwerten. In den Jahren 1988/89 wurde nach damaliger Rechtslage deshalb eine Übertragung der Verpflichtung der Verwertung auf diese Kommunen vorgenommen. Die hierzu vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellten Bestätigungen waren allerdings zeitlich befristet und eine Verlängerung nur unter dem Vorbehalt zugesagt, dass eine geänderte Rechtslage nicht entgegensteht. Da sich die Rechtslage mittlerweile mehrfach geändert hat, gelten diese Übertragungen nicht mehr.

Soweit die Stadt Rödermark mit Zustimmung des Kreises Offenbach selbstständig verwerten möchte, bedarf es daher nach § 4 HAKrWG in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach KGG – der Übernahme der jeweiligen Aufgabe in die eigene Zuständigkeit.

Um die abfallrechtlichen Zuständigkeiten zwischen den Kommunen und dem Kreis Offenbach bei der Verwertung von Wertstoffen neu zu regeln, wurde vom Kreis der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgearbeitet. Dieser ist im Entstehungsprozess bereits intensiv, sowohl seitens der Kommunalaufsicht und des Dezernats Abfallwirtschaft beim Regierungspräsidium Darmstadt, als auch von der Kanzlei Schüllermann und Partner begleitet und abgestimmt worden.

 

  1. Status Quo und Empfehlung der Kommunalen Betriebe

 

Die Stadt Rödermark verwertet derzeit PPK, Sperrabfall, Altmetall sowie Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen. Eine formale Zustimmung durch den  Kreis Offenbach liegt hierfür aktuell nicht vor. Seitens der Kommunalen Betriebe wird empfohlen, dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die aktuell von der Stadt Rödermark verwerteten Abfallfraktionen gemäß Anlage zuzustimmen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Offenbach zur selbständigen Verwertung von PPK, Sperrabfall, Altmetall sowie kompostierbaren Abfällen aus Garten- und Parkanlagen zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Übertragung von Teilen der Aufgabe der Abfallverwertung  des Kreises Offenbach auf die Stadt Rödermark

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Oeffentlich-rechtlicheVereinbarung_LKOF (31 KB) PDF-Dokument (83 KB)