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Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 1 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) ist der Kreis Offenbach verpflichtet, die in seinem Gebiet eingesammelten oder angefallenen und ihm angelieferten Abfälle nach Maßgabe des § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten oder zu beseitigen. Aufgrund der Konzeption des § 1 HAKrWG kommt es hierbei zu einem Auseinanderfallen von Einsammlungs- und Entsorgungspflichtigem. In der Vergangenheit hatten einige Kommunen innerhalb des Kreises Offenbach den Wunsch, bestimmte in Ihrem Bereich angefallene Abfälle, wie z.B. Altpapier (PPK – Papier, Pappe, Kartonage) selbst zu verwerten. In den Jahren 1988/89 wurde nach damaliger Rechtslage deshalb eine Übertragung der Verpflichtung der Verwertung auf diese Kommunen vorgenommen. Die hierzu vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellten Bestätigungen waren allerdings zeitlich befristet und eine Verlängerung nur unter dem Vorbehalt zugesagt, dass eine geänderte Rechtslage nicht entgegensteht. Da sich die Rechtslage mittlerweile mehrfach geändert hat, gelten diese Übertragungen nicht mehr. Soweit die Stadt Rödermark mit Zustimmung des Kreises Offenbach selbstständig verwerten möchte, bedarf es daher nach § 4 HAKrWG in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach KGG – der Übernahme der jeweiligen Aufgabe in die eigene Zuständigkeit. Um die abfallrechtlichen Zuständigkeiten zwischen den Kommunen und dem Kreis Offenbach bei der Verwertung von Wertstoffen neu zu regeln, wurde vom Kreis der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgearbeitet. Dieser ist im Entstehungsprozess bereits intensiv, sowohl seitens der Kommunalaufsicht und des Dezernats Abfallwirtschaft beim Regierungspräsidium Darmstadt, als auch von der Kanzlei Schüllermann und Partner begleitet und abgestimmt worden.
Die Stadt Rödermark verwertet derzeit PPK, Sperrabfall, Altmetall sowie Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen. Eine formale Zustimmung durch den Kreis Offenbach liegt hierfür aktuell nicht vor. Seitens der Kommunalen Betriebe wird empfohlen, dem Entwurf der ″öffentlich-rechtlichen Vereinbarung″ für die aktuell von der Stadt Rödermark verwerteten Abfallfraktionen gemäß Anlage zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Offenbach zur selbständigen Verwertung von PPK, Sperrabfall, Altmetall sowie kompostierbaren Abfällen aus Garten- und Parkanlagen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Anlagen
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Übertragung von Teilen der Aufgabe der Abfallverwertung des Kreises Offenbach auf die Stadt Rödermark
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