Beschlussvorschlag:
Änderung von Punkt 1:
1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das
Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr
eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1,5 Million Euro für die grundhafte
Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der
Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu
berücksichtigen.
Änderung von Punkt 2:
2. Die Bruttoinvestitionssumme von 1,5 Million Euro für grundhafte Erneuerungen
von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.
Änderung von Punkt 6:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird im Jahr nach der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert.
NEU Punkt 7:
Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Immobilien der gemeinnützigen Vereine nicht über die Gebühr von der Straßenbeitragssatzung belastet wird.