Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, beim Satzungsvorschlag für die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen nach Maßgabe der §§ 11, 11a KAG die nachstehend genannten Kriterien ohne Dispens zu berücksichtigen und mit dem Ziel
„Wenn schon Straßenbeiträge, dann aber fair, transparent und gerecht!“
einzuarbeiten:
- Abrechnungsgebiete
Es sind gemäß § 11a Abs. 2b KAG drei Abrechnungsgebiete zu bilden:
Gebiet 1: Ober-Roden und Messenhausen
Gebiet 2: Urberach, Bienengarten und Bulau
Gebiet 3: Waldacker
- Anteil der Stadt
Als Anteil der Stadt am beitragsfähigen Investitionsaufwand sind für alle Abrechnungsgebiete gleichermaßen 40% vorzusehen.
- Vorauszahlungen
Von der Option zur satzungsgemäßen Schaffung der Möglichkeit der Verlangung von Vorauszahlungen ist abzusehen.
- Beitragsfähiger Aufwand
Bei der Fassung des Satzungsparagraphen betreffend den beitragsfähigen Aufwand sind die rechtlichen Legaldefinitionen für die Begrifflichkeiten: „Um- und Ausbau“ sowie „öffentliche Verkehrsanlagen“ anzugeben. Sofern es keine Legaldefinitionen geben sollte, sind stattdessen beide genannten Begrifflichkeiten textlich allgemeinverständlich darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung