Der Stadtverordnetenvorsteher bittet um Vorschläge aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung.
Der Stadtverordnete Gensert (CDU) schlägt den derzeitigen Ortsgerichtsschöffen; Herrn Karl Otto Geis, zur Wiederwahl vor.
Der Stadtverordnetenvorsteher weist darauf hin, dass die Wahl gemäß den Bestimmungen des § 7 OrtsGG in Verbindung mit § 55 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Die Wahl kann – wenn niemand widerspricht – in offener Abstimmung erfolgen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Nachdem niemand widerspricht, lässt der Stadtverordnetenvorsteher offen abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von Herrn Karl Otto Geis zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor.