Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Amtsgericht Langen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichts Rödermark II (Urberach), Karl Otto Geis, am 14.01.2018 endet. Der Ortsgerichtsschöffe Karl Otto Geis wurde zwischenzeitlich befragt, ob für ihn die Fortführung des Ehrenamtes in Frage kommt. Er ist bereit, das Ehrenamt in der Zukunft fortzuführen.
Für die freiwerdenden Stellen der Ortsgerichtsschöffen muss zur Neubesetzung eine Neuwahl bzw. Wiederwahl durchgeführt werden.
Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Gewählt wird für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Neuwahl bzw. Wiederwahl der Ortsgerichtsschöffen wird gemäß § 55 abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, jeweils in offener Abstimmung erfolgen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von ________________________ zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor.
Ortsgericht Rödermark II
______________________ – Ortsgerichtsschöffe
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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