Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0003/18  

 
 
Betreff: Neuwahl von einem Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.01.2018 
18. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
06.02.2018 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 02. Januar 2017 hat der Ortsgerichtsschöffe und stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Rödermark I (Ober-Roden), Herr Josef Schrod,  gegenüber dem Amtsgericht Langen um seine frühzeitige Entlassung zum 31.01.2018 gebeten. Das Amtsgericht Langen hat zwischenzeitlich mündlich erklärt, dass dem Entlassungsersuchen entsprochen werden soll.

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2017 wurde Herr Michael Uhe-Wilhelm zum Ortsgerichtsschöffen und weiteren Ortsgerichtsvorsteher gewählt. Die Ernennung durch das Amtsgericht Langen wird am 18.01.2018 erfolgen.

Somit verfügt das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden) auch nach dem Ausscheiden von Herrn Schrod über einen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher. So dass lediglich die Wahl eines weiteren Ortsgerichtsschöffen erfolgen muss.

 

Für die freiwerdenden Stellen der Ortsgerichtsschöffen muss zur Neubesetzung eine Neuwahl durchgeführt werden.

 

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Stadt durch den Direktor des Amtsgerichtes Langen ernannt.

Eine erneute Ernennung ist zulässig. Gewählt wird für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Neuwahl bzw. Wiederwahl der Ortsgerichtsschöffen wird gemäß § 55 abs. 1 HGO für jede zu besetzende Stelle in einem eigenen Wahlgang nach Stimmenmehrheit durchgeführt.

Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, jeweils in offener Abstimmung erfolgen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von __________________________________ zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)) vor.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ortsgericht Rödermark I

 

_______________________________ – Ortsgerichtsschöffe

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2