Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die FDP Rödermark hat sich seit jeher sowie allgemein gegen die Vorlage und Verabschiedung von Doppelhaushalten ausgesprochen. Die Haushaltsdebatten sind ein elementarer Bestandteil der parlamentarischen Demokratie, die Debatte über die Haushaltspolitik die geeignetste Möglichkeit, unterschiedliche politische Ansätze darzulegen. Sie bieten damit auch für den Wähler ein gewisses Maß an politischer Orientierung.
Das wichtigste Argument gegen einen Doppelhaushalt war und ist aber die zunehmende Unschärfe der Zahlen, je länger der Haushaltsplan in Kraft ist. Dieser Effekt wird durch die heutzutage allgemein schrumpfende Vorhersehbarkeit politischer Entwicklungen noch verstärkt. Durch viele ebensolche nicht vorhersehbare Ereignisse der letzten Monate gilt das für den Rödermärker Doppelhaushalt 2017/2018 in besonderem Maße. Für die ehrenamtlichen Stadtverordneten ist es trotz übersichtlicher Zwischenberichte objektiv kaum bis nicht mehr möglich, politische Entwicklungen mit aktuellem Haushaltszahlenmaterial abschätzen und bewerten zu können. Einige der nicht vorhersehbaren Ereignisse erfordern für das Jahr 2018 zusätzliche Investitionen, die nicht im bisherigen Haushalt abgebildet sind und die voraussichtlich auch durch Umschichtungen und andere haushälterische Tricks nicht ohne einen Nachtragshaushalt solide und belastbar darzustellen sind.
Dieser dringend angezeigte Nachtragshaushalt für 2018 sollte allerdings nicht nur die notwenigen Investitionen für die Teilnahme an den beiden Landesprogrammen enthalten, sondern umfassend die Zahlen in allen Bereichen den aktuellen Gegebenheiten anpassen und sie fortschreiben.
Mitte 2019 scheidet der jetzige Bürgermeister - nach mehrmaligen eigenen sowie öffentlichen – Angaben endgültig aus dem Dienst aus. Es entspräche nicht dem Wählerwunsch, wenn die/der neue Bürgermeister/-in noch 18 Monate mit den finanziellen Vorgaben des Amtsvorgängers arbeiten muss. Ein/-e neue/-r Bürgermeister/-in hat das Recht, eigene Etat-Schwerpunkte zu setzen, was nur möglich ist, wenn sie/er für den Haushalt 2020 hauptverantwortlich ist. Die FDP fordert neben den bereits genannten Gründen allein insbesondere vor diesem Hintergrund schon die Rückkehr zum jährlichen Einzelhaushalt ab 2019. Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat wird beauftragt, zur Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2018 einen umfassenden Nachtragshaushalt (Nachtragssatzung nebst entsprechend überarbeitetem Produktplan) für 2018 vorzulegen. In diesen sollen neben einer grundsätzlichen Fortschreibung und Aktualisierung die Änderungen durch folgende Ereignisse einfließen:
- Teilnahme am Programm „Stadtumbau in Hessen“ für Ober-Roden inkl. Eigenanteil an Investitionen - Teilnahme am Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ für Urberach inkl. Eigenanteil an Investitionen - Teilnahme an der Hessenkasse - Einarbeitung der bisherigen Beschlüsse zur Stadtentwicklung - Steuermehreinnahmen - Mögliche Änderungen im Bereich der Kreis- und Schulumlage - Eigenanteil an Betreuungs-, Integrations- und Unterbringungskosten für Flüchtlinge - Änderungen durch die Übernahme des Elternanteils an den Kita-Gebühren durch das Land - Mögliche Änderungen bei Inkrafttreten des FINORG-Konzeptes (= Neue Finanzierung und Organisation des ÖPNV im Kreis Offenbach) - ...
2. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass zukünftige Haushaltssatzungen und Haushaltspläne ab 2019 wieder für jeweils nur ein Haushaltsjahr - i.S.d. § 94 III S. 1 HGO – vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||