Im Namen der SPD-Fraktion bittet Herr Diekmann um Streichung des Satzes „Nach Eingang der Anmeldung werden Arbeitsnachweise von den im Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten angefordert.“ in § 4 der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark.
Erster Stadtrat Rotter begründet die vorgelegten Satzungsentwürfe sowie die in § 4 getroffenen Formulierungen bzw. Regelungen.
Nach einer Bewertung des Sachverhaltes durch alle Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Antrag der SPD-Fraktion auf Streichung des Satzes in § 4 der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark abstimmen:
Abstimmungsergebnis:mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung:SPD
Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, FWR, FDP
Enthaltung:/
In der Folge lässt er über die vorlegten Satzungsentwürfe abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
- Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark und die
- Neufassung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
gemäß der beigefügten Satzungsentwürfe.