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Vorlage - VO/0011/17  

 
 
Betreff: - Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
- Neufassung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
31.01.2017 
7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
02.02.2017 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.02.2017 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse_KiHoS  
Synopse_KiHoGebS  
Entwurf-KiHoSchuKiS  
Entwurf-KiHoSchuKiGebS  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Schulkinderbetreuung an der „Schule an den Linden“ wird über das Schuljahr 2016/2017 hinaus, bis auf weiteres, in städtischer Trägerschaft durchgeführt.

 

Aus diesem Grund müssen die Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark und die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark überarbeitet und das zusätzliche Betreuungsangebot der Schulkinderbetreuung eingefügt werden.

 

Da hierzu umfangreiche Anpassungen in beiden Satzungen erforderlich werden, wird die Neufassung der Satzungen empfohlen.

In Anlehnung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wird  diesem Zusammenhang  den Regelungen des § 31 Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) Rechnung getragen, in dem für die Benutzung der Einrichtungen „Kostenbeiträge“ und nicht „Benutzungsgebühren“ erhoben werden.

 

Beigefügt erhalten Sie zwei Synopsen, in der die Festsetzungen der gültigen Satzungen den geplanten Veränderungen der Neufassungen gegenüber gestellt und begründet werden.

Ebenso werden die Entwürfe der neuen Satzungen beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die

- Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung Rödermark und die

- Neufassung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark

gemäß der beigefügten Satzungsentwürfe.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Die Kostenbeiträge werden bereits erhoben und im Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt.  16.01.2017 Mo

 

 


Anlagen

 

-Synopse zur Gegenüberstellung der Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark und der Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark

- Synopsen zur Gegenüberstellung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark und der Neufassung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark

- Entwurf der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark

- Entwurf der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse_KiHoS (285 KB)      
Anlage 2 2 Synopse_KiHoGebS (238 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf-KiHoSchuKiS (222 KB)      
Anlage 4 4 Entwurf-KiHoSchuKiGebS (197 KB)