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Vorlage - VO/0015/17  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Südlich der Heinrich-Heine-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
01.02.2017 
8. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
02.02.2017 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.02.2017 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Praxisgemeinschaft an der Heinrich-Heine-Straße plant eine Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten und eine Erweiterung des Nutzungsspektrums.

Es  wird eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes und eine Überplanung eines bisher unbeplanten Areals erforderlich.

 

Im Vorfeld wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen. In diesem wurde die Übernahme der Kosten des Verfahrens durch den Vorhabenträger geregelt.

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Arztpraxis und Seniorenwohnungen auf den bislang unbebauten Flächen der Flurstücke Nr.108/3, 109/4, 110/2 und 110/3 geschaffen werden.

 

Des Weiteren soll in den bestehenden Räumlichkeiten Heinrich Heine Straße 12  eine Erweiterung  und Optimierung der fachärztlichen und alternativmedizinischen Versorgung erfolgen. Teil des Projekts ist auch ein soziokultureller Treffpunkt im Rahmen der Gesundheitsförderung.

 

Außerdem soll für die bereits bebauten Bereiche zur Hanauer Straße hin eine Anpassung des Bauplanungsrechtes insofern erfolgen, als der bisher gültige Bebauungsplan „Nördlich Hanauer Straße“, hier noch den Verlauf einer Freileitung festsetzt, die zwischenzeitlich abgebaut wurde und die damit verbundenen Restriktionen somit entfallen können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet südlich der Heinrich-Heine-Straße und westlich der Hanauer Straße im Stadtteil Ober-Roden.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

Bebauungsplan „Südlich der Heinrich-Heine-Straße “

 

Der Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Nördlich Hanauer Straße“.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3,

109/3, 109/4 110/2, 110/3, 111/3, 111/4, 112/3 bis 112/12 sowie 626/1 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Arztpraxis und Seniorenwohnungen auf den bislang unbebauten Flächen der Flurstücke Nr.108/3, 109/4, 110/2 und 110/3 geschaffen werden.

 

Des Weiteren soll in den bestehenden Räumlichkeiten Heinrich Heine Straße 12  eine Erweiterung  und Optimierung der fachärztlichen und alternativmedizinischen Versorgung erfolgen. Teil des Projekts ist auch ein soziokultureller Treffpunkt im Rahmen der Gesundheitsförderung.

 

Außerdem soll für die bereits bebauten Bereiche zur Hanauer Straße hin eine Anpassung des Bauplanungsrechtes insofern erfolgen, als der bisher gültige Bebauungsplan „Nördlich Hanauer Straße“, hier noch den Verlauf einer Freileitung festsetzt, die zwischenzeitlich abgebaut wurde und die damit verbundenen Restriktionen somit entfallen können.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

 


Anlagen