Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Am 19.5.2016 hat die Stadt Rödermark, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens, einen Antrag auf Aufnahme des SchillerHauses in das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ gestellt. Bestandteil des Antrags war, dass zum gegebenen Zeitpunkt ein Beschluss der „Vertretungskörperschaft“ einzuholen ist, aus dem hervorgeht, dass „die Kommune das Mehrgenerationenhaus in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des demographischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses einbindet“. Am 17.11.2016 hat die Stadt eine Mitteilung erhalten, dass das SchillerHaus – aufgrund der Aufstockung der Bundeshaushaltsmittel – zu den ausgewählten Neubewerbern gehört. In diesem Zusammenhang wurde bis zum 31.12.2016 ein Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln gestellt. Das SchillerHaus erhält, nach endgültiger Aufnahme ins Bundesprogramm, 30.000 € Bundeszuschuss. Eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € muss durch die Kommune gesichert werden. Die Kofinanzierung wird durch die bereits eingestellten Haushaltsmittel für das SchillerHaus gewährleistet. Im Rahmen der Förderung, müssen neue Projekte begonnen werden. Dabei müssen die Indikatoren für die Zielerreichung beschrieben werden, wie z.B. die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Weitere Indikatoren sind die Erreichung von Querschnittsziele wie „Generationenübergreifende Arbeit“, „Sozialraumorientierung“ und „Freiwilliges Engagement“. Beschlussvorschlag: Das Mehrgenerationenhaus „SchillerHaus“ wird eingebunden in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote der Stadt Rödermark zur Gestaltung des demographischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in seinem Wirkungsgebiet (insbesondere für den Sozialraum Seewald/An den Rennwiesen und den Stadtteil Urberach), für die gesamte Projektlaufzeit (01.01.2017 – 31.12.2020).
Die Finanzierung der neuen Projekte soll über den Bundeszuschuss von 30.000 € und den Eigenanteil in Höhe von 10.000 € erfolgen.
Die Ergebnisse und Wirkungen der initiierten Projekte werden in der verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zum „demographischen Wandel“ reflektiert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Auf-sichtsbehörde stehen Haushaltsmittel zum Betrieb des SchillerHauses und zur Kofinanzierung bereit. Erträge aus Bundeszuweisungen und daraus resultierende Mehraufwendungen in Höhe von 30.000 € sind im Doppelhaushalt 2017/2018 nicht veranschlagt. Die Zuweisung des Bundes in Höhe von 30.000 € kann im Sinne der haushalts-rechtlichen Vorschriften als Mehrertrag zur Finanzierung von Mehraufwendungen verwendet werden.
Gemäß den derzeit geltenden Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 99 HGO) wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Förderung geplanten neuen Projekte erst nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung begonnen bzw. durch-geführt werden können.
Anlagen
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