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Bezeichnung: |
38. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses |
Gremium: |
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
Datum: |
Do, 03.07.2014 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
19:30 - 20:50 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Raum Tramin (Zi.Nr. 300) |
Ort: |
Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bericht der Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 |
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Nachwahl des 1. Stellvertreters für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain |
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VO/0151/14 |
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Ö 4 |
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Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark |
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VO/0157/14 |
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Ö 5 |
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Jahresabschluss 2013 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark |
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VO/0135/14 |
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Ö 6 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 403. Erich-Kästner-Straße 14, 712 m² |
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VO/0136/14 |
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Ö 7 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 361, Karl-May-Weg 1, 575 m² |
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VO/0141/14 |
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Ö 8 |
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Verkauf des Objektes Töpferstraße 9 |
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VO/0152/14 |
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Ö 9 |
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Nutzung des Geländes der bisherigen Helene-Lange-Schule
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VO/0159/14 |
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Ö 10 |
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Breitband Rödermark - eventuell Beschlussfassung zum weiteren Verfahren |
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Ö 11 |
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KAG Rodau-Bieber
Kommunale Arbeitsgemeinschaft der Anliegerkommunen von Rodau und Bieber |
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VO/0161/14 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1) Grundsatzbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes des Gewässersystems Rodau - Bieber durch Zusammenschluss der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaften ,Rodau-Bieber' und ,Bieber' zu vereinheitlichen und zu stärken. Ab dem 1.1.2015 wird die ,Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau- Bieber' entsprechend auf die acht Anliegerstädte ausgeweitet und einheitlich weitergeführt. Gleichzeitig wird die Arbeitsgemeinschaft Bieber mit fünf Städten bis 31.12.2014 aufgelöst. Als gemeinsame Vertragsgrundlage wird ab dem 1.1.2015 die ,ÖffentlichRechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und der Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber für sämtliche Gewässerabschnitte gelten, mit Ausnahme der vom Wasserverband Untere Rodau in den Stadtgebieten Mühlheim und Obertshausen betreuten Abschnitte. Die beiden Städte arbeiten unabhängig davon als Vollmitglieder bereits seit Gründung der KAG Rodau-Bieber und Bieber mit und haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben. 2) Zustimmung zur Aufnahme der Städte Dreieich und Offenbach in die KAG Rodau-Bieber Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass durch Beitritt und nachträgliche Unterzeichnung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung für Rodau-Bieber (insgesamt) durch die Städte Offenbach und Dreieich, diese auf die acht Anliegerstädte erweitert wird. Damit erkennen die Städte Dreieich und Offenbach die getroffenen Vereinbarungen an, die für alle acht Anliegerkommunen in gleichem Maße gelten. Mit Ausnahme der Städte Mühlheim und Obertshausen, die weiterhin Aufgaben an den Wasserverband Untere Rodau abgegeben haben, hat die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft die Gemeinschaftsaufgaben übernommen. Ein Lenkungsrat bestimmt die Aktivitäten und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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03.07.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1) Grundsatzbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes des Gewässersystems Rodau - Bieber durch Zusammenschluss der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaften ,Rodau-Bieber' und ,Bieber' zu vereinheitlichen und zu stärken. Ab dem 1.1.2015 wird die ,Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau- Bieber' entsprechend auf die acht Anliegerstädte ausgeweitet und einheitlich weitergeführt. Gleichzeitig wird die Arbeitsgemeinschaft Bieber mit fünf Städten bis 31.12.2014 aufgelöst. Als gemeinsame Vertragsgrundlage wird ab dem 1.1.2015 die ,ÖffentlichRechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und der Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber für sämtliche Gewässerabschnitte gelten, mit Ausnahme der vom Wasserverband Untere Rodau in den Stadtgebieten Mühlheim und Obertshausen betreuten Abschnitte. Die beiden Städte arbeiten unabhängig davon als Vollmitglieder bereits seit Gründung der KAG Rodau-Bieber und Bieber mit und haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben. 2) Zustimmung zur Aufnahme der Städte Dreieich und Offenbach in die KAG Rodau-Bieber Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass durch Beitritt und nachträgliche Unterzeichnung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung für Rodau-Bieber (insgesamt) durch die Städte Offenbach und Dreieich, diese auf die acht Anliegerstädte erweitert wird. Damit erkennen die Städte Dreieich und Offenbach die getroffenen Vereinbarungen an, die für alle acht Anliegerkommunen in gleichem Maße gelten. Mit Ausnahme der Städte Mühlheim und Obertshausen, die weiterhin Aufgaben an den Wasserverband Untere Rodau abgegeben haben, hat die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft die Gemeinschaftsaufgaben übernommen. Ein Lenkungsrat bestimmt die Aktivitäten und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte. Die Vorlage kann auf TO A. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimen.
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15.07.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussfassung erfolgte unter TO A. 1) Grundsatzbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Interkommunale Zusammenarbeit bei den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes des Gewässersystems Rodau - Bieber durch Zusammenschluss der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaften ,Rodau-Bieber' und ,Bieber' zu vereinheitlichen und zu stärken. Ab dem 1.1.2015 wird die ,Kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau- Bieber' entsprechend auf die acht Anliegerstädte ausgeweitet und einheitlich weitergeführt. Gleichzeitig wird die Arbeitsgemeinschaft Bieber mit fünf Städten bis 31.12.2014 aufgelöst. Als gemeinsame Vertragsgrundlage wird ab dem 1.1.2015 die ,ÖffentlichRechtliche Vereinbarung über die Koordination des Hochwasserschutzes und der Unterhaltung der Gewässer Rodau und Bieber für sämtliche Gewässerabschnitte gelten, mit Ausnahme der vom Wasserverband Untere Rodau in den Stadtgebieten Mühlheim und Obertshausen betreuten Abschnitte. Die beiden Städte arbeiten unabhängig davon als Vollmitglieder bereits seit Gründung der KAG Rodau-Bieber und Bieber mit und haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben. 2) Zustimmung zur Aufnahme der Städte Dreieich und Offenbach in die KAG Rodau-Bieber Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass durch Beitritt und nachträgliche Unterzeichnung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung für Rodau-Bieber (insgesamt) durch die Städte Offenbach und Dreieich, diese auf die acht Anliegerstädte erweitert wird. Damit erkennen die Städte Dreieich und Offenbach die getroffenen Vereinbarungen an, die für alle acht Anliegerkommunen in gleichem Maße gelten. Mit Ausnahme der Städte Mühlheim und Obertshausen, die weiterhin Aufgaben an den Wasserverband Untere Rodau abgegeben haben, hat die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft die Gemeinschaftsaufgaben übernommen. Ein Lenkungsrat bestimmt die Aktivitäten und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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Ö 12 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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