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Tagesordnung - 37. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 37. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 05.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Benennung eines Weges in "Thälmann-Weg" hier: erneute Beschlussfassung  
VO/0091/14-1  
Ö 4  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit
CAL/0111/14  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion Resolution betreffend: "Kommunale Selbstbestimmung"  
FDP/0114/14  
Ö 6  
Vereinsförderung in der Stadt Rödermark - Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung
Enthält Anlagen
VO/0084/14  
Ö 7  
Breitband - Beschlussfassung zum weiteren Verfahren      
Ö 8  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs"  
Enthält Anlagen
VO/0050/14-1  
    VORLAGE
   

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    04.06.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 15. August  2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung mit Gewerbeeinheiten (Mischgebiet) zu ermöglichen.

 

 

 

Abstimmung:

Zustimmung: CDU/AL/SPD/FW

Enthaltung: ./.

Ablehnung: FDP

 

Dem Antrag wurde mit Mehrheit zugestimmt.

 

   
    05.06.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 15. August  2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung mit Gewerbeeinheiten (Mischgebiet) zu ermöglichen.

 

Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.

   
    17.06.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Der Stadtverordnete Lauer stellt den Geschäftsordnungsantrag den TOP ohne Aussprache abzustimmen. Dieser lautet folgendermaßen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 15. August  2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung mit Gewerbeeinheiten (Mischgebiet) zu ermöglichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, Al/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              /

Ö 9  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 m²  
VO/0116/14  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6  
VO/0127/14  
Ö 11  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen