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Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 15. August 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).
Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung mit Gewerbeeinheiten (Mischgebiet) zu ermöglichen.
Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht. |
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