Der Stadtverordnetenvorsteher ruft die Tagesordnungspunkte 10 und 17 gemeinsam auf. Zu jedem der beiden TOP wird ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgelegt. Die Unterlage zu TOP 10 (Vorlage des Magistrats) wurde im Vorfeld an alle Stadtverordneten per Email versendet. Sie wird noch einmal in Papierform verteilt.
Es folgt eine kurze Sitzungsunterbrechung, damit der Änderungsantrag der SPD-Fraktion erörtert werden kann.
Es folgen die Begründungen der Fraktionen zu beiden TOP. Nach ausführlicher Debatte lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Dieser lautet folgendermaßen:
1. Zum Zwecke der Erweiterung der Gestaltungsfreiheit im Ortskern von Ober-Roden erwirbt die Stadt … (ab Zeile 4 wie Antrag)
2. Über die Verwendung des Anwesens bzw. des Grundstücks entscheiden die zuständigen Gremien, wenn einerseits die städtischen Finanzen eine grundsätzliche und durchdachte Weiterentwicklung des mit hohem städtischen Besitz versehenen Bereichs zwischen Kulturhalle und Rathaus ermöglichen und andererseits den Bürgern im Bereich zwischen Rathaus und Ringstraße bzw. dem Fränkischen Rundling eine Orientierung zur Weiterentwicklung und Steigerung des Wertes der eigenen Grundstücke gegeben werden kann.
3. Zur Vorbereitung dieser Beschlüsse hat der Magistrat folgende Maßnahmen zu ergreifen:
3.1 Die Kommission Leitbild und Stadtentwicklung ist zu aktivieren und die bestehenden Initiativen interessierter Bürger sind einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: SPD
Ablehnung: CDU, Andere Liste/Die Grünen
Enthaltung: FDP, FWR
Hierauf erfolgt Abstimmung über die Vorlage des Magistrats (Vo/0347/11). Diese hat, nach Abstimmung mit dem Magistrat, nun den folgenden Wortlaut:
Zum Zwecke des Erhalts der städtebaulichen Struktur am Rathausplatz sowie zur Steuerung der weiteren Entwicklung im Ortskern Ober-Roden, insbesondere um mittelfristig auf die Nutzung des unwirtschaftlichen alten Feuerwehrhauses verzichten zu können, erwirbt die Stadt von der Erbengemeinschaft Jäger das Anwesen Dieburger Straße 21, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, 239 qm. Der Kaufpreis beträgt 169.000,00 €.
Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt die Stadt Rödermark.