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Tagesordnung - 3. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 08.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Aktionsplan zum Klimaschutz (Tischvorlage)      
Ö 3  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes B 10.2 "Bruchwiesenstraße II" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
Enthält Anlagen
VO/0175/11  
Ö 4  
Beschluss des Bebauungsplanes B10.2 "Bruchwiesenstraße II" als Satzung  
VO/0176/11  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Verkaufspreise für Wohnbaugrundstücke - Bonus für die Errichtung von Nullenergiehäusern  
CAL/0180/11  
Ö 6  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 7  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 8     Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes " Areal Breidert" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0189/11  
Ö 9     Beschlussfassung des Bebauungsplanes " Areal Breidert" als Satzung
VO/0190/11  
Ö 10     Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs B 9.4 "Am Schellbusch" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0186/11  
Ö 11     Beschlussfassung des Bebauungsplanes B 9.4 "Am Schellbusch" als Satzung  
VO/0188/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 9.4 „Am Schellbusch“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2011 bis 03.06.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Urberach, Flur 19, Nr. 243/2, das unmittelbar südwestlich an das Anwesen „Am Schellbusch“ Nr. 4 angrenzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    08.06.2011 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 11 - zurückgestellt
   
   
    09.06.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Im letzten Absatz wird „Am Schellbruch“ durch „Am Schellbusch“ ersetzt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 9.4 „Am Schellbusch“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2011 bis 03.06.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Urberach, Flur 19, Nr. 243/2, das unmittelbar südwestlich an das Anwesen „Am Schellbusch“ Nr. 4 angrenzt.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.

   
    21.06.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschlussfassung erfolgte unter TO A

Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan B 9.4 „Am Schellbusch“ im Stadtteil Urberach als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 02.05.2011 bis 03.06.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Urberach, Flur 19, Nr. 243/2, das unmittelbar südwestlich an das Anwesen „Am Schellbusch“ Nr. 4 angrenzt.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /