Die Stadtverordnetenversammlung stellt den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Fa. OTG Osthessische Treuhand
GmbH vom 12. Dezember 2006 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
fest.
Der Verlust in Höhe von250.043,60 Euro wird gemäß § 11 Abs. 6
EigBGes durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
08.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Fa. OTG Osthessische Treuhand GmbH vom 12. Dezember 2006 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 250.043,60 Euro wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
20.03.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Fa. OTG Osthessische Treuhand GmbH vom 12. Dezember 2006 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 250.043,60 Euro wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.