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Sachverhalt: Gemäß § 7 Absatz 3 Nr. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes
(EigBGes) nimmt die Betriebskommission Stellung zum Jahresabschluss, zum
Lagebericht und zum Vorschlag für die Verlustverwendung. Die abschließende
Beschlussfassung erfolgt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes durch die
Stadtverordnetenversammlung. Der Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes
Gebäudewirtschaft wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann
und Partner, Dreieich, erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte
durch die Fa. OTG Osthessische Treuhand GmbH, Fulda. Der Jahresabschluss wurde am 12. Dezember 2006 mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Fa. OTG GmbH versehen. Die Betriebsleitung empfiehlt, den mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Fa. OTG GmbH vom 12. Dezember 2006
versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Weiter wird
empfohlen, den Verlust in Höhe von 250.043,60 Euro durch die Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage auszugleichen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stellt den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Fa. OTG Osthessische Treuhand
GmbH vom 12. Dezember 2006 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
fest. Der Verlust in Höhe von 250.043,60 Euro wird gemäß § 11 Abs. 6
EigBGes durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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