Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die derzeit geltende Friedhofsordnung (Friedhofssatzung) stammt
aus dem Jahr 1978. Die Satzung wurde in dem seither verstrichenen Zeitraum siebenmal
geändert, um sie den jeweils aktuellen Erfordernissen anzupassen. Mittlerweile sind die Satzungsbestimmungen erneut in vielen
Punkten änderungsbedürftig. Dies zeigt die tägliche Praxis immer wieder
deutlich. Auch aus Gründen der Rechtssicherheit und um künftigen Entwicklungen
(z.B. Notwendigkeit zur Bereitstellung von Gräbern für Bestattung nach
moslemischem Ritus, Grabvorsorgeerwerb) Rechnung tragen zu können, ist eine
Anpassung der Satzungsbestimmungen notwendig und sinnvoll. Aus den vorgenannten Grünen und nicht zuletzt zur besseren Übersichtlichkeit
wird vorgeschlagen, auf die Änderung und Ergänzung einzelner Bestimmungen zu
verzichten und eine Neufassung der Friedhofsordnung gemäß dem anliegend
beigefügten Entwurf (Anlage 2) zu beschließen. Die im einzelnen vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sind
aus der als Anlage 1 beigefügten Synopse ersichtlich. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Friedhofsordnung
der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen
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