Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Fa. OTG Osthessische Treuhand GmbH vom 12. Dezember 2006 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 250.043,60 Euro wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||