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Tagesordnung - 3. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Do, 07.09.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen  
VO/0180/06  
Ö 2  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen  
VO/0182/06  
Ö 3  
Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen des Produkthaushaltes 2006  
VO/0159/06  
Ö 4  
Ehrung langjährig tätiger Mandatsträger      
Ö 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6     (nichtöffentlich)      
Ö 7  
Bauvorhaben Waldacker Lerchenstraße Übernahme der Verkehrsflächen und der Grundstücksteilfläche, die im Landschaftsschutzgebiet liegt  
VO/0146/06-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.                  Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 706 m², ca. 52 m² und ca. 89 m² sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen.

2.                  Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen

3.                  Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00 €/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.

 

   
    06.09.2006 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 2 - abgelehnt
    Herr Bgm

Herr Bgm. Kern stellt den Sachverhalt dar und übergibt Herrn Hampel das Wort. Dieser erläutert den Entwurf der Fa. IB Wohnbau anhand von Plänen.

 

Antrag von Herrn Rädlein zur Geschäftsordnung:

Die Abstimmung bezüglich der Übernahme der Verkehrsflächen und der Grundstücksteilflächen, die im Landschaftsschutzgebiet liegen, wird verschoben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung:    2

Enthaltung:   0

 

Mit 5 Ja Stimmen und 2 Nein Stimmen wird dem Antrag zur geschäftsordnung entsprochen.

 

Es werden noch Fragen aus dem Gremium gestellt.

Die Kosten bezüglich der Unterhaltung und Pflege des Landschaftsschutzgebietes werden kurzfristig von Herrn Hampel erfragt und nachgereicht.

   
    07.09.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
    Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

 

   
    19.09.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - zurückgestellt
    Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2006 geschoben.

   
    27.09.2006 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 2 - zurückgestellt
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.                 Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Das Grundstück ist unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen.

2.                 Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen

3.                 Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00 €/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.

 

Dieser Punkt wird von der Tagesordnung genommen, es ist hierzu noch ein Gespräch zwischen Bürgermeister/1.Stadtrat/dem Investor/der BI und der Verwaltung erforderlich – dies soll rechtzeitig vor der nächsten Stadtverordneten-Sitzung erfolgen, da hier ein Beschlussfassung ansteht.

   
    28.09.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 2 - zur Kenntnis genommen
    Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.                 Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 706 m², ca. 52 m² und ca. 89 m² sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen.

2.                 Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen

3.                 Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00 €/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

   
    10.10.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Zu dem Tagesordnungspunkt liegt ein geänderter Beschlussvorschlag des Magistrats vor, der detaillierter die Quadratmeter aufze

Zu dem Tagesordnungspunkt liegt ein geänderter Beschlussvorschlag des Magistrats vor, der detailliert die Quadratmeter angibt. Darüber hinaus liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vor.

 

Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats.

Herr Kruger begründet den ergänzenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Er betont, dass der Projektplan nicht Bestandteil des Beschlusses ist und aus seinem Status als Anlage des Beschlusses keinerlei Rechte erwachsen.

 

Es erfolgt zunächst Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.            Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Das Grundstück ist unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen.

 

2.            Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen.

 

3.            Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00 €/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.

 

4.     Die Bebauung im betreffenden Gebiet umfasst ausschließlich diejenigen Flächen, welche innerhalb der Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gelegen sind.

5.     Bei der Berechnung der Grundstücksflächen sind die Vorschriften des geltenden Bebauungsplanes sowie des Bauordnungsrechts zu beachten.

6.     Der Magistrat wird beauftragt, im zuständigen Bauausschuss regelmäßig über die Sach- und Planungslage im betreffenden Gebiet zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, , SPD, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

 

In der Folge wird über den geänderten Beschlussvorschlag des Magistrates abgestimmt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.            Die neu herzustellende Verkehrsfläche auf dem Grundstück Lerchenstraße 10 – 12 wird in das Eigentum der Stadt übernommen. Die Grundstücksteilflächen mit ca. 706 m², ca. 52 m² und ca. 89 m² sind unentgeltlich an die Stadt zu übergeben. Für die laufende Unterhaltung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ist von IB Wohnbau GmbH, Darmstadt, ein pauschaler Ablösebetrag von 60.000 € an die Stadt zu zahlen.

 

2.            Das Teilgrundstück mit ca. 3.870 qm, das im Landschaftsschutzgebiet liegt wird von der Stadt nicht übernommen.

 

3.            Teilflächen von ca. 14 qm im Bereich des derzeitigen Wendehammers werden der Erschließungsträgerin zum Preis von 128,00 €/qm plus Rückauflassung mit Wertausgleich übereignet.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig

 

Zustimmung:                    CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

Herr Hans Gensert stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung für fünf Minuten wegen Beratungsbedarf zu unterbrechen.

 

Die Sitzung wird unterbrochen.

Ö 8  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft
VO/0147/06  
Ö 9     (nichtöffentlich)      
Ö 10  
Einlage der Aktien der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) im Betrieb gewerblicher Art "Badehaus" des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft      
Ö 11  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Beitragsfreies drittes Kindergartenjahr      
Ö 12  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Sicherstellung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren      
Ö 13  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Alle Kinder in die Kitas!      
Ö 14  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Mehr Geld für kommunale Betreuungsangebote      
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion betr.: Verstärkte Förderung des Gewerbevereins Rödermark e.V.      
Ö 16  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 17  
Mitteilungen und Anfragen