Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß der Satzung des Eigenbetriebes Entsorgung und
Dienstleistung (EBEuD) ist eine Betriebskommission zu bilden. Der Betriebskommission sollen neben den Mitgliedern des
Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Vertreter des
Personalrates drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen
angehören (§ 7 Abs. 2 der Satzung des EBEuD). Die drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen
Personen werden durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer
Wahlzeit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 6 Abs. 3
Eigenbetriebsgesetz). Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wählt als wirtschaftlich oder
technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern der Betriebskommission: 1._______________________________ 2._______________________________ 3._______________________________ Abstimmungsergebnis bzgl. Person 1: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Abstimmungsergebnis bzgl. Person 2: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Abstimmungsergebnis bzgl. Person 3: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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