Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß der Satzung des Eigenbetriebes ist eine Betriebskommission
zu bilden. Der Betriebskommission sollen neben den Mitgliedern des
Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Vertreter des
Personalrates drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen
angehören (§ 7 Abs. 2 der Satzung des EBG). Die drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen
Personen werden durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer
Wahlzeit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 6 Abs. 3
Eigenbetriebsgesetz). Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung wählt als wirtschaftlich oder
technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern der Betriebskommission
des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft: 1._______________________________ 2._______________________________ 3._______________________________ Abstimmungsergebnis bzgl. Person 1: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Abstimmungsergebnis bzgl. Person 2: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Abstimmungsergebnis bzgl. Person 3: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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