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Vorlage - VO/0147/06  

 
 
Betreff: Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kaufm. Gebäude-Management   
Beratungsfolge:
Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.09.2006 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.09.2006 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

 

Für die Prüfung wurden insgesamt 4 Angebote angefordert.

 

Firma

Kosten

Referenzen

CuraCommerz,

Groß-Gerau

10.900,00 € zuzüglich MwSt pauschales Festhonorar

Eigenbetrieb Bauhof Gustavsburg, Stadtwerke Groß-Gerau, Stadtwerke Mörfelden-Walldorf, Stadtwerke Seligenstadt, komm. Dienstleistungen Pfungstadt

Heim und Partner,

Gelnhausen

ca. 12.900,00 € zuzüglich MwSt und Auslagen

Stadtwerke Büdingen, Wirtschaftsbetrieb Freigericht und Gedern (jeweils Gebäudewirtschaft)

OTG Osthessische Treuhand GmbH,

Fulda

ca. 8.950,00 € zuzüglich MwSt + evtl. Mehrstunden

Eigenbetrieb Klinikum Fulda, Seniorenzentren Fulda, Altenheime des Landkreises Fulda

Sozietät Schwebel

kein Angebot abgegeben

 

 

 

Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers liegt gemäß § 5 Nr. 13 des Eigenbetriebsgesetzes bei der Stadtverordnetenversammlung. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission einen Vorschlag für den Prüfer zu unterbreiten.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 EigBGes die Fa. OTG Osthessische Treuhand GmbH in Fulda mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2005 für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: