Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 22
Eigenbetriebsgesetz ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss
aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem
Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz
von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Für die Prüfung wurden
insgesamt 4 Angebote angefordert.
Die Zuständigkeit für die
Bestellung des Prüfers liegt gemäß § 5 Nr. 13 des Eigenbetriebsgesetzes bei der
Stadtverordnetenversammlung. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes
hat die Betriebskommission einen Vorschlag für den Prüfer zu unterbreiten. Um Beschlussfassung wird
gebeten. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 7 Abs. 3 Nr.
7 EigBGes die Fa. OTG Osthessische Treuhand GmbH in Fulda mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2005 für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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