Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. ‚September 2004 den Bebauungsplan A 1.4
„Waldacker“ als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der
öffentlichen Auslegung vom
13. März 2006 bis einschließlich 13. April 2006 und die Beschlüsse über die
eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet umfasst die bebaute Ortslage des Stadtteiles
Waldacker.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung
Enthaltung:
17.05.2006 - Wirtschafts- und Bauausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. ‚September 2004 den Bebauungsplan A 1.4
„Waldacker“ als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der
öffentlichen Auslegung vom
13. März 2006 bis einschließlich 13. April 2006 und die Beschlüsse über die
eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet umfasst die bebaute Ortslage des Stadtteiles
Waldacker.
Mit 7 Ja-Stimmen empfiehlt der Ausschuss einstimmig die
Beschlussfassung.
18.05.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 1.4
„Waldacker“ als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der
öffentlichen Auslegung vom
13. März 2006 bis einschließlich 13. April 2006 und die Beschlüsse über die
eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet umfasst die bebaute Ortslage des Stadtteiles
Waldacker.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
30.05.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 22 - ungeändert beschlossen
01.06.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß §10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. ‚September 2004 den Bebauungsplan A 1.4 „Waldacker“ als Satzung. Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13. März 2006 bis einschließlich 13. April 2006 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet umfasst die bebaute Ortslage des Stadtteiles Waldacker.