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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Satzungsbeschluss ist durch den Magistrat so rechtzeitig und
so umfassend vorzubereiten, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Notfalls muss auf die eingeleiteten Änderungen des Plans
verzichtet werden, wenn dies für einen rechtzeitigen Satzungsbeschluss
unabdingbar ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag zuzustimmen. zu 14 a Bestellung eines Prüfers für den
Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt
Rödermark Die Stadtverordnetenversammlung bestellt die OTG Osthessische
Treuhand GmbH in Fulda mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2005 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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