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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
die Eröffnungsbilanz aufgrund der Erweiterung zum Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft zum 01. Januar 2004 und stellt den mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Revisions- und Treuhandgesellschaft Main-Kinzig GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 21. Dezember 2005 versehenen
Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest. Der Verlust in Höhe von 457.303,59 Euro wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes
durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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