7.1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 unter
Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zu den ins Auge gefassten
Plangebieten (=Änderungsantrag der Anderen Liste/Die Grünen) die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet im Nordwesten Urberachs
westlich der Nikoalus-Schwarzkopf- und der Rudolf-Diesel-Straße.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan B 32 “An den Rennwiesen”
Das Plangebiet erstreckt sich westlich der bebauten
Grundstücke der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße, der Rudolf-Diesel-Straße sowie der
Adam-Opel-Straße bis maximal ca. 160m in westlicher Richtung innerhalb der
Gemarkung Urberach.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Beabsichtigte Planung:
Ziel ist die Bereitstellung von
Wohnbauflächen, wobei in Nachbarschaft zu dem bestehenden Gewerbegebiet im
Nordosten gewerbliche bzw. für Gewerbe und Wohnen nutzbare Bauflächen
ausgewiesen werden sollen.
Nach Begründung
des konkurrierenden Hauptantrages durch Herrn Gensert (FDP) und den
Stellungnahmen der Fraktionen wird darüber abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP
Ablehnung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen
Enthaltung: /
Abstimmung über
7.1 mit Einfügung des Satzes der Fraktion der Anderen Liste/die Grünen
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/Die Grünen
Ablehnung: FDP
Enthaltung: /