Bürgerinformationssystem
Herr Hoffmann vom Planungsbüro für
Städtebau ,Groß-Zimmern, trägt den aktuellen Stand des Verfahrens und die aus
Sicht des Büros notwendigen Maßnahmen im Rahmen des “ergänzenden Verfahrens”
vor. - Erweiterung des Geltungsbereichs um
den Bereich der Verkehrsfläche vor der Kreuzung aus Richtung Ober-Roden kommend
sowie um die Flächen der neuen Bushaltebuchten im Bereich Kaufland /
Berufsakademie / Jugendzentrum. Es sind ergänzende Festsetzungen
bezüglich der Lärmemissionen zu treffen. Für eine evtl. Neubebauung des
verbleibenden Bosch-Geländes wird parallel zur Ober-Rodener Straße eine
Baulinie vorgeschlagen Vergnügungsstätten werden explizit
ausgeschlossen. Weitere Vorgehensweise: Eine erneute öff3 Ja und 4 Nein-Stimmen
entlich Auslegung des Bebauungsplanes B 23 ist erforderlich, dieses formelle
Auslegungsverfahren dauert 1 Monat. Das “Ergänzende Verfahren” ist in §215 a
BauGB geregelt. Herr RA Reiter vertritt die Stadt Rödermark
im Normenkontrollverfahren. Herr RA Dr. Menke ist der juristische
Vertreter der Fa. Kaufland Der Ausschuss empfiehlt jeweils mit
Stimmenmehrheit bei 6-Ja-Stimmen und 1-Nein-Stimme das ergänzende Verfahren und
die erneute öffentliche Auslegung zu beschließen. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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