Anfrage:
1) Wie weit ist der Magistrat mit der beschlossenen Konzepterstellung? Wird dieses Konzept vorsorglich in die aktuelle Haushaltsplanung einfließen und der Zuschuss damit 2023 wirksam?
2) Kann und wenn ja unter welchen Bedingungen der nach Art und Höhe noch nicht beschlossene Zuschuss für Tagespflegepersonen rückwirkend ab dem 01.01.2023 gewährt werden, auch wenn der Haushaltplan noch genehmigt wurde?