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Vorlage - FDP/0347/22  

 
 
Betreff: Stand finanzielle Unterstützung für Tagespflegekräfte (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Anhörung
29.11.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Am 19.07.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen, den Magistrat der Stadt Rödermark zu beauftragen, über die Höhe des Zuschusses für die Tagespflege und für das Vergabeverfahren ein Konzept zu entwickeln und dieses der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Konzeptentwicklung soll auch eine verbesserte finanzielle Unterstützung bei der Altersvorsorge der Tagespflegepersonen in den Blick zu nehmen und abzuwägen.  Eine Umsetzung des Beschlusses drängt, denn mittlerweile haben fast alle Nachbarkommunen Beschlüsse gefasst, dass die Tagespflege finanziell von der jeweiligen Kommune ergänzend bezuschusst wird. In Rödermark gibt es bisher nur die oben genannte Absichtserklärung. Dies könnte sich als Nachteil bei der Anwerbung von neuen Tagespflegekräften erweisen. Der Kinderschutzbund hat mitgeteilt, dass erfreulicherweise zwei neue Tagespflegekräfte gefunden werden konnten, die den Fortzug einer erfahrenen Tagesmutter mehr als kompensieren. Zum Erhalt dieser beiden neuen Kräfte sowie der Gewinnung möglicher weiterer Kräfte wäre es nach Aussagen des Kinderschutzbundes wichtig, für 2023 Planungssicherheit bezüglich der Höhe der finanziellen Unterstützung zu haben bzw. zu bekommen.


Anfrage:

 

1) Wie weit ist der Magistrat mit der beschlossenen Konzepterstellung? Wird dieses Konzept vorsorglich in die aktuelle Haushaltsplanung einfließen und der Zuschuss damit 2023 wirksam?

2) Kann und wenn ja unter welchen Bedingungen der nach Art und Höhe noch nicht beschlossene Zuschuss für Tagespflegepersonen rückwirkend ab dem 01.01.2023 gewährt werden, auch wenn der Haushaltplan noch genehmigt wurde?