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Tagesordnung - 41. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 41. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Verkauf des städtischen Grundstücks Erich-Kästner-Straße 38A  
VO/0245/14  
Ö 4  
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  
VO/0248/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt _______________ zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    27.11.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt _______________ zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Empfehlung aus.

   
    09.12.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Die Vorsitzende Beldermann teilt mit, dass am 01.02.2015 die Amtszeit von Herrn Beckmann als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II Urberach endet.

In der 46. und 47. Kalenderwoche wurden die Bürgerinnen und rger von Urberach durch amtliche Bekanntmachung zur Bewerbung aufgefordert.

Aus der Bürgerschaft hat sich Herr Axel Willmann auf das Amt des Schiedsmannes beworben. Dies Bewerbung wird einvernehmlich durch die Fraktionen befürwortet und Herr Willmann zur Wahl vorgeschlagen.

 

Sie weist darauf hin, dass die Wahl gem. § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.

 

Da kein Widerspruch vorgetragen wird erfolgt die Wahl durch einfache Abstimmung.

 

r den Vorschlag stimmen

 

-  Axel Willmann              34 Stimmen

-  Gegenstimmen              0 Stimmen

-  Enthaltungen              0 Stimmen

 

Frau Beldermann stellt fest, dass Herr Axel Willmann mit 34 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II - Urberach gewählt wurde.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 5  
Schuldenmanagement und Zinssteuerung  
Enthält Anlagen
VO/0247/14  
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Ortskerns Urberach (Teilbereich aus Bebauungsplan B 1.2 "Ortskern Urberach")  
Enthält Anlagen
VO/0251/14_1  
Ö 7  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  
CAL/0254/14  
Ö 8  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen