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Herr Gensert verteilt für die CDU-Fraktion eine Ergänzung des Beschlussvorschlages mit folgenden Inhalt:
Bei der Planung sind die Grundsätze des Leitbildes der Stadt Rödermark zu beachten. Der zuständige Arbeitskreis der Leitbildkommission ist bei der Planerstellung miteinzubeziehen.Es sind Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die Gedenkstätte Bahnhofstraße 18 planungsrechtlich zu sichern.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes B 1.6 „Ortskern Urberach“.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro für Städtebau in Groß-Zimmern beauftragt.
Bei der Planung sind die Grundsätze des Leitbildes der Stadt Rödermark zu beachten. Der zuständige Arbeitskreis der Leitbildkommission ist bei der Planerstellung miteinzubeziehen. Die Möglichkeiten, die Gedenkstätte Bahnhofstraße 18 planungsrechtlich zu sichern, sind zu prüfen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht hierzu keine Empfehlung aus.
Der Magistrat wird zunächst über die Ergänzung des Beschlussvorschlags beraten. |
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