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Tagesordnung - 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (Fortsetzung)  

 
 
Bezeichnung: 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (Fortsetzung)
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 14.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers  
Enthält Anlagen
VO/0335/11  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Haushalt 2012
Enthält Anlagen
VO/0324/11  
Ö 3  
"5-Jahres-Investitionsplan"  
FDP/0342/11  
Ö 4  
"Pferdesteuer"  
FDP/0343/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:     

   
    24.11.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 22 - (offen)
   

Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.

   
    06.12.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 24 - zurückgestellt
   

Behandlung und Beschlussfassung soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.

   
    26.01.2012 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 €r Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 €r Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.

 

Der Tagesordnungspunkt wird nicht beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt keine Beschlussempfehlung ab.

   
    13.02.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - zurückgestellt
   

Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung (wie unter TOP 1 mitgeteilt) in der Fortsetzung der Sitzung am 14/15. Februar 2012.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 €r Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.

   
    14.02.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 4 - zurückgezogen
   

Der Antrag wird zurückgezogen.

 

Ö 5  
"Betriebsbedingte Kündigungen"  
FFW/0341/11  
Ö 6  
"Erhöhung der Transparenz der Haushaltspläne"  
FFW/0344/11