Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:
1. Zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen (Fördergegenstand, Antragsberechtigung, mögliche Förderhöhe, Verfahren, usw.) in Rödermark ein Förderprogramm (bzw. Förderrichtlinie) zum Rückbau von sogenannten „Schottergärten“ in welchem Zeithorizont auf den Weg gebracht werden kann.
2. Zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen, um Förder- und/oder Sponsorengelder für ein jährliches städtisches Förderprogramm zum Rückbau von Schottergärten zu akquirieren.
3. Gespräche mit beispielsweise Garten- und Landschaftsbaubetrieben, Umweltschutzverbänden, o.ä. mit dem Ziel zu führen, abzuklären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sich lokale und/oder regionale Projektpatenschaften für ein solches Förderprogramm ergeben könnten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: