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Vorlage - FDP/0136/21  

 
 
Betreff: Förderprogramm zum Rückbau von Schottergärten
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.06.2021 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.06.2021 
3. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Seit geraumer Zeit fallen vermehrt großteilig versiegelte private Flächen, so genannte „Schottergärten“, im Straßenbild von zumeist Wohngebieten auf. Eine solche Flächenversiegelung kann entweder rein subjektiv-ästhetischen Erwägungen oder dem Wunsch nach Pflegeleichtheit geschuldet sein. Aber sehr wohl auch die aufgrund fortschreitenden Alters oder physischer Einschränkungen objektiv nicht mehr vorhandene Möglichkeit zur adäquaten Grün- und (Vor-)Gartenpflege kann eine Motivation für die teil- bis großflächige Gartenversieglung bis hin zum „Schottergarten“ mit dem Ziel des wegfallenden Pflegeaufwandes sein.

 

Die ökologischen Schwächen von „Schottergärten“ im Vergleich zu einer unversiegelten Garten-, Blüh- oder Grünfläche ohne Untergrundverdichtung liegen auf der Hand; unter anderem:

  1. Fehlen von Unterschlupf und Nahrung für Insekten, Vögel und Kleinsäugetiere
  2. Schlechter Wasserabfluss und erschwerte (bis nicht vorhandene) Versickerungsmöglichkeit
  3. Kaum bis keine Verdunstungskühlung durch wenige bzw. keine Pflanzen
  4. Umgebungsaufheizung und insgesamt nachteiliges Mikroklima
  5. Höhere Staub- und Schadstoffbelastung wegen fehlender Filterung/Bindung durch Pflanzen

 

Grundsätzlich steht jeder/jedem Haus- oder Wohnungseigentümer/-in die Freiheit zu, den eigenen Vorgarten und Garten nach eigenem Geschmack oder ästhetischem Anspruch frei zu gestalten – selbstverständlich im Rahmen der Festsetzungen des jeweils geltenden Bebauungsplanes.

 

Um den Trend zu „Schottergärten“ positiv entgegenzuwirken kann die Stadt zum einen aufklärend tätig sein, denn in der Gesamtbetrachtung müssen solche Gärten keinesfalls zwingend kostengünstiger, langlebiger oder unbedingt pflegeleichter sein. Ergänzend zur Aufklärungsarbeit bietet sich die Möglichkeit (an), durch ein entsprechendes Förderprogramm (Förderrichtlinie) konkrete Anreize zum Rückbau, d.h. Entsiegelung und Renaturierung, von Schottergärten bzw. zur insekten- und pflanzenfreundlichen Wiederbelebung von (Vor-)Gartenflächen zu setzen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt:

 

1. Zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen (Fördergegenstand, Antragsberechtigung, mögliche Förderhöhe, Verfahren, usw.) in Rödermark ein Förderprogramm (bzw. Förderrichtlinie) zum Rückbau von sogenannten „Schottergärten“ in welchem Zeithorizont auf den Weg gebracht werden kann.

 

2. Zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen, um Förder- und/oder Sponsorengelder für ein jährliches städtisches Förderprogramm zum Rückbau von Schottergärten zu akquirieren.

 

3. Gespräche mit beispielsweise Garten- und Landschaftsbaubetrieben, Umweltschutzverbänden, o.ä. mit dem Ziel zu führen, abzuklären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sich lokale und/oder regionale Projektpatenschaften für ein solches Förderprogramm ergeben könnten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: