Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und in einer der nächsten Sitzungen des zuständigen BUSE-Fachausschuss im 1. Halbjahr 2020 Bericht zu geben:
1.) Folgende Straßenabschnitte sind bezüglich ihrer Eignung zur Anlage von Schutzstreifen für Radfahrer einer Prüfung zu unterziehen. Dabei soll im Einzelnen geprüft werden, ob der Straßenraum genügend Platz bietet, ob vorhandene Verkehrszeichen oder -anlagen davon betroffen sind und verändert werden
müssten, ob und wie viele vorhandene Kfz-Parkplätze für die Anlage eines Schutzstreifens wegfallen müssten und welche sonstigen Hürden es für eine Errichtung in dem jeweiligen Abschnitt gibt.
a) Bahnhofstraße (einseitig, komplett)
b) Robert-Bloch-Straße (einseitig, komplett)
c) Wagnerstraße (einseitig, zwischen Robert-Bloch-Str. und Bahnhofstraße)
d) Ober-Rodener-Straße (beidseitig, zwischen Bahnübergang und Ampelkreuzung)
e) Rodaustraße (beidseitig, zwischen Einmündung Mühlengrund und Ampelkreuzung)
f) Konrad-Adenauer-Straße (einseitig, zwischen Bergweg und Darmstädter Straße)
g) Traminer Straße (einseitig, zwischen Darmstädter Str. und Pestalozzistraße)
h) Kapellenstraße (beidseitig, zwischen Kreisel und Kreuzung B459, sowie einseitig, zwischen Kreuzung B459 und Urberacher Straße
i) Frankfurter Straße (einseitig, zwischen Kapellenstraße und Hanauer Straße, sowie einseitig, zwischen Gartenstraße und Nieder-Röder-Straße)
j) Nieder-Röder-Straße (beidseitig, komplett bis Ortsausgang
k) Dieburger Straße (einseitig, zwischen Hermann-Ehlers-Straße und Glockengasse, sowie einseitig zwischen Agip-Tankstelle und Triftbrücke)
l) Breidertring (beidseitig neben den Parkflächen, zwischen Ampelkreuzung und Einmündung Pilsener Straße sowie beidseitig zwischen Ampelkreuzung und Einmündung Schweriner Straße)
m) Rilkestraße (einseitig, zwischen Zebrastreifen und Mainzer Straße)
n) Mainzer Straße (einseitig, zwischen Frankfurter Straße und Hanauer Staße)
o) alle weiteren Straßen, die der Magistrat in diesem Zusammenhang für untersuchungswürdig hält.
2.) Bei den meisten der aufgezählten Straßen handelt es sich um Bundes- oder Landesstraßen, die in der Zuständigkeit von Hessen Mobil liegen. Hat der Magistrat schon einmal Verhandlungen mit Hessen Mobil über die Anlage von Schutzstreifen für Radfahrer geführt? Wie erfolgversprechend schätzt der Magistrat solche Gespräche für die aufgeführten Straßenabschnitte ein?
3.) Mit welchen Kosten für die Stadt ist a) für die Markierung und b) für die Wartung von je 100 m Schutzstreifen zu rechnen? Welche weiteren Kosten könnten anfallen?