Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Kriterien bei der städtischen Grünflächenpflege dahingehend anzupassen bzw. abzuändern, dass ökologische Aspekte hierbei in den Vordergrund gerückt werden. Pflegepläne sind entsprechend umzustellen. Dies gilt vor allem für die Grünflächen der städtischen Kitas, die Kinderspielplätze, innerörtliche Grünflächen und Parkanlagen von mehr als 100 qm Größe, die städtischen Friedhöfe sowie von Straßenbegleitgrün und die Randstreifen entlang von Feldwegen.
Dies soll insbesondere geschehen durch:
Reduzierung der Mähzyklen wo sinnvoll und möglich
Vollständiger Verzicht auf Pestizide und Herbizide bei der Grünflächenpflege
Anlage von Blühflächen auf den Friedhöfen
Verändertes Laubmanagement (u.a. vollständiger Verzicht auf Laubsauger und Beschränkung des Einsatzes von Laubsaugern auf Wege und asphaltierte Flächen, Belassen von Restlaubflächen auf Spielplätzen und Kindertageseinrichtungen.
Verbannung von Pflanzen mit gefüllten Blüten von städtischen Grünflächen (z.B. Forsythie, Geranie, Stockrose, die meisten Dahlien, Chrysanthemen, Astern)
Bevorzugte Anpflanzung von Blühpflanzen mit hohem Nutzen für die Insektenwelt
Stehenlassen abgeblühter Flächen bis in das Frühjahr, wo dies möglich ist
Schulungen von Personal (Betriebshof, Friedhof, Kitas), damit die Gründe für die Umstellung verstanden und auch weitergegeben werden kann.
Es besteht noch Beratungsbedarf in den Fraktionen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.